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Autor Thema: Werktags wohnen in FR, Arbeiten in D, Wochenende wohnen in D  (Gelesen 3109 mal)

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Offline Mimi_3

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Hallo zusammen!
Ich habe meinen Hauptwohnsitz in Deutschland und bin dort mindestens an den Wochenenden, eventuell auch mal an einzelnen Tagen unter der Woche.
Ich arbeite in Deutschland in der Grenzregion.
Ich habe mir in Frankreich in der Grenzregion ein WG-Zimmer angemietet, da die tägliche Fahrt von meinem Hauptwohnsitz zum Arbeitsplatz zu weit ist.
Ich würde gerne weiterhin nur in Deutschland Steuern zahlen und bin bisher auch nur in Deutschland gemeldet.
Vielleicht könnt ihr mir sagen, ob ich wegen des Zimmers in Frankreich doch in Frankreich Steuern zahlen müsste und dort einen Zweitwohnsitz anmelden muss?
Die vielen Regelungen und Ausnahmen haben mich schon ziemlich verwirrt und ich will natürlich keine Fehler machen.
Vielen Dank für eure Antworten!

Offline lilliputania

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Re: Werktags wohnen in FR, Arbeiten in D, Wochenende wohnen in D
« Antwort #1 am: 11. April 2020, 16:24:48 »
Also,um die Taxe d'habitation wirst du nicht rumkommen. Und anmelden musst du dich auch. Wenn du etwas gemietet hast mit Mietvertrag ist das nötig. Aber dafür benötigst du normal die Abmeldebescheinigung aus Deutschland.

Offline Mimi_3

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Re: Werktags wohnen in FR, Arbeiten in D, Wochenende wohnen in D
« Antwort #2 am: 12. April 2020, 10:49:09 »
Hi!
Also um die Wohnsteuer bin ich quasi schon drumrum gekommen. Ich wohne in einer WG und habe einen Untermietvertrag mit dem Hauptmieter der Wohnung. Er zahlt die Wohnsteuer und ich zahle dafür halt ein bisschen mehr Miete.
Laut offizieller deutscher Definition ist der Lebensmittelpunkt dort wo der persönliche  Lebensschwerpunkt liegt (regelmäßiger Aufenthalt, Partner, Freunde, Verein,...). Das ist bei mir in Deutschland der Fall und nicht in Frankreich. Und soweit ich weiß gibt es in Frankreich nicht die Möglichkeit einen Zweitwohnsitz anzumelden.
Ich hab nur Zweifel bekommen ob es rechtmäßig ist in Frankreich eine "Zweitwohnung" zu bewohnen ohne mich irgendwo offiziell zu melden.

Offline Bingo

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Re: Werktags wohnen in FR, Arbeiten in D, Wochenende wohnen in D
« Antwort #3 am: 12. April 2020, 11:11:58 »
Ist wohl eher Leben in einer Grauzone.
Hängt aber auch an den Vorschriften von unserem Europa noch von vor Corona.
Würde es mal auf der Maerie probieren. Evtl können die ja weiterhelfen.

Kenne jemanden in einer vergleichbaren Situation. Ist zur Zeit mit Kids bei Oma und Opa in D, da das nicht so einfach mit Wohnsitz in D ist, täglich von F nach D zur Arbeit und wieder retour zu kommen.

Zur Zeit würde ich mir an Deiner Stelle mehr Gedanken darüber machen, wie ich in die WGWohnung von D nach F komme - da braucht man mittlerweile eine Bescheinigung über den Wohnsitz in F, sofern man nicht im Besitz der frz Staatsbürgerschaft ist.
Für den Weg von F nach D zur Arbeit  brauchst Du eine Bescheinigung vom Arbeitgeber, dass Du Pendler bist.

Offline lilliputania

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Re: Werktags wohnen in FR, Arbeiten in D, Wochenende wohnen in D
« Antwort #4 am: 12. April 2020, 11:15:12 »
Die Zweifel sind berechtigt, denn rechtmäßig ist dies in keinem Land.
Und deutsche Definitionen interessiert in Frankreich niemand. Andere Länder andere Sitten.

Offline Ck67

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Re: Werktags wohnen in FR, Arbeiten in D, Wochenende wohnen in D
« Antwort #5 am: 16. April 2020, 21:32:34 »
Hallo,

ich wollte kein neues Thema eröffnen und habe auch eine Frage zu dem Thema.

Durch einen Brand habe ich vorerst keine Unterkunft, mein Arbeitgeber in Deutschland würde mir ein Personalzimmer (WG mit anderen Kollegen) zur Verfügung stellen. Allein um das Haus wieder aufzubauen dauert es 8-12 Monate.
Ich arbeite 4-3/4-2 ... Das heißt an freien Tagen würde ich wieder nach Frankreich fahren um nach der Baustelle zu schauen und würde bei meinem Cousin schlafen, wo ich gerade bin. Bei meinem Cousin 8-12 Monate zu bleiben ist keine Option, da es bis zum Arbeitsplatz dann 1,5std Fahrt wären. ABER aktuell arbeite ich sowieso nicht. Gastronomie hat bis auf unbestimmte Zeit geschlossen, also bin in Kurzarbeit.

Jetzt ist die Frage muss ich meinen Grenzgänger Status abmelden, wenn ich wieder arbeite?


Offline lilliputania

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Re: Werktags wohnen in FR, Arbeiten in D, Wochenende wohnen in D
« Antwort #6 am: 16. April 2020, 22:17:46 »
Dein Haus steht in Frankreich,  das unbewohnbar ist. Dein Cousin wohnt in Frankreich?
Was bedeutet 4/3 ? Versteh ich nicht...3 Tage frei?

Offline Ck67

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Re: Werktags wohnen in FR, Arbeiten in D, Wochenende wohnen in D
« Antwort #7 am: 17. April 2020, 00:12:10 »
Dein Haus steht in Frankreich,  das unbewohnbar ist. Dein Cousin wohnt in Frankreich?
Was bedeutet 4/3 ? Versteh ich nicht...3 Tage frei?

Ja, das Haus steht in Frankreich und ist unbewohnbar.
Und ja mein Cousin wohnt auch in Frankreich. 4-3-4-2 bedeutet: 4 Tage arbeiten, 3 Tage frei, 4 Tage arbeiten, 2 Tage frei, dann wieder 4 Tage arbeiten, 3 frei usw...


Offline lilliputania

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Re: Werktags wohnen in FR, Arbeiten in D, Wochenende wohnen in D
« Antwort #8 am: 17. April 2020, 13:46:34 »
Wenn dein WG Zimmer in Deutschland ist, musst du in Deutschland versteuern, weil 8 Monate kannst du das normal nicht machen. Was hat denn dein Arbeitgeber zu dem Thema gesagt?  Weil prinzipiell stellt er dir das Zimmer zur Verfügung und ist dann ja auch informiert,  dass du nur an deinen freien Tagen in Frankreich wohnst.

Offline Ck67

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Re: Werktags wohnen in FR, Arbeiten in D, Wochenende wohnen in D
« Antwort #9 am: 17. April 2020, 19:31:23 »
Mein Arbeitgeber hat zu der ganzen Situation noch nichts gesagt. Er hat mir nur spontan schnelle Hilfe angeboten was die Unterkunft angeht. Steuerrechtliches usw haben wir noch nicht diskutiert. Die Damen von der Lohnbuchhaltung sind auch nicht erreichbar.

Ok, andere Frage meinerseits. Wie melde ich mich als Grenzgänger ab?