Hallo,
habe hierzu nichts wirklich passendes gefunden.
Es geht um folgendes:
Mir wurde von einem Bekannten erzählt, dass er in seinem Haus Heizungs-Sanitärarbeiten durch einen deutschen Handwerker erledigen lassen wolle, welcher keine franz. Steuerno. hat.
Lt. Aussage des Unternehmers soll es aber damit kein Problem geben, wenn er die Rechnung MwSt.frei erstellt, und der Leistungsempfänger dann die MwSt.selber in FR anmeldet und abführt.
Kann das so stimmen? Ich denke nicht.
Ich arbeite selber im Im-/Export Bereich, und dort geht Vergleichbares nur unter Vollkaufleuten, aber nicht im B2C-Geschäft.
(Ein Privatier kann eben keine Intrastat-Meldung erstellen und Vorsteuern aktivieren oder passivieren)
Vielleicht kennt sich hier ja jemand damit aus.
à bientôt
Pero
P.S.: bitte nur Antworten mit fundiertem Hintergrund, und keine Verweise auf Steuerberater - die sind leider auch nicht allwissend