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Autor Thema: Werksvertrag mit deutscher Firma  (Gelesen 4405 mal)

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Offline ~Pero~

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Werksvertrag mit deutscher Firma
« am: 19. Mai 2009, 23:58:08 »
Hallo,

habe hierzu nichts wirklich passendes gefunden.

Es geht um folgendes:

Mir wurde von einem Bekannten erzählt, dass er in seinem Haus Heizungs-Sanitärarbeiten durch einen deutschen Handwerker erledigen lassen wolle, welcher keine franz. Steuerno. hat.
Lt. Aussage des Unternehmers soll es aber damit kein Problem geben, wenn er die Rechnung MwSt.frei erstellt, und der Leistungsempfänger dann die MwSt.selber in FR anmeldet und abführt.

Kann das so stimmen? Ich denke nicht.

Ich arbeite selber im Im-/Export Bereich, und dort geht Vergleichbares nur unter Vollkaufleuten, aber nicht im B2C-Geschäft.
(Ein Privatier kann eben keine Intrastat-Meldung erstellen und Vorsteuern aktivieren oder passivieren)

Vielleicht kennt sich hier ja jemand damit aus.

à bientôt

Pero


P.S.: bitte nur Antworten mit fundiertem Hintergrund, und keine Verweise auf Steuerberater - die sind leider auch nicht allwissend ;)

Offline pit

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Re: Werksvertrag mit deutscher Firma
« Antwort #1 am: 20. Mai 2009, 06:50:17 »
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« Letzte Änderung: 21. Juli 2010, 18:01:46 von 963 »

Offline ~Pero~

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Re: Werksvertrag mit deutscher Firma
« Antwort #2 am: 17. Juli 2009, 12:44:31 »
Salut,

möchte das Thema nochmals aufgreifen:

1.Ist es in Ordnung, wenn eine Deutsche Fa. eine Arbeit in FR ausführt, aber mangels franz. Steuerno. die Rechnung ohne MwSt. erstellt, mit
dem Hinweis, dass der Leistungsempfänger die MwSt. in Frankreich selber anzumelden hat?

2. Wenn ja, ab wann und wofür gilt der ermässigte Steuersatz von 5,5 %?

3. Und wie müsste man vorgehen, um die Steuern in FR anzumelden?

MfG
Pero

Offline Sniper

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Re: Werksvertrag mit deutscher Firma
« Antwort #3 am: 17. Juli 2009, 13:01:30 »
Bei mir baut gerade eine dt. Firma in Rouhling. Die Fa. muß sich eine Bescheinigung besorgen und bekommt eine frz. Steuernummer. Infos gabs glaube ich über die Innung. Zuständig ist ein Amt in Forbach.
Grüße