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Autor Thema: Lkwfahrer, wo zahlen wir unsere steuern ?  (Gelesen 3604 mal)

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Offline familygross

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Lkwfahrer, wo zahlen wir unsere steuern ?
« am: 15. Juli 2009, 21:31:53 »
Hallo alle zusammen,


Ich habe mal eine Frage zur besteuerung,

Meine Frau und ich leben in F (Grenzgebiet), unsere Spedition hat ihren Sitz bei Stuttgart, bei der wir in den Letzten Jahren nie waren. Haben eine Linien tour die immer gleich ist. Und die Lkw´s stehen bei uns.

NL - CH via F
 
Wir teilen und die Tour, d.h
ich fahre früh´s los komme nachmittags heim, meine Frau übernimmt dann den LKW (wegen der Lenkzeit) und fährt die tour fertig.

Jetzt meine Frage..: Bis jetzt haben wir unsere Steuern immer brav in D abgeführt. War das einfachste da es eben direkt über den Arbeitgeber abgeht, und die nette Frau im Finanzamt nicht wirklich ahnung hatte :rolleyes: und uns nur anbieten konnte uns beide auf "Steuerklasse 1 " zu setzen. :-X Da sind wir bei 3 und 5 geblieben. Durch eine Lohnerhöhung stellt sich jetzt aber 4 - 4 als günstiger dar. Oder eben in F.

Gibts da ne möglichkei ? obwohl die Firma nicht im Grenzgebiet ist?


Vielen dank für euere hilfe !


« Letzte Änderung: 16. Juli 2009, 10:11:23 von petee01 »

Offline ~Pero~

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Re: Lkwfahrer, wo zahlen wir unsere steuern ?
« Antwort #1 am: 16. Juli 2009, 10:11:45 »
Hallo Ihr Beiden,

wie es jetzt genau zwischen DE und FR geregelt ist kann ich nicht sagen.

Ich weiss jedoch , dass es für Berufskraftfahrer etwas schwieriger ist den Ort der Steuerschuld zu ermitteln.

In Bezug auf DE und LUX gilt z.B. folgendes:

Für Berufskraftfahrer, die in Deutschland wohnen und für ein luxemburgisches Unternehmen arbeiten, gelten Besonderheiten.

Die Verständigungsvereinbarung zwischen Deutschland und Luxemburg vom Mai 2005 ist hier anzuwenden.

Das Gehalt ist demnach aufzuteilen in einen inländischen (luxemburgischen) und ausländischen (deutschen) Anteil. Hierzu müssen die Fahrer Fahrtenbücher führen, die im Rahmen der Steuererklärung besonders ausgewertet werden müssen.

Unsere Kanzlei bearbeitet Steuererklärungen für Berufskraftfahrer aus ganz Deutschland. Dabei ist zu erkennen, dass die Finanzämter in der Grenzregion die Materie bereits gut erfasst haben.

Aufgrund des Informationsausstausches zwischen Luxemburg und Deutschland werden viele Berufskraftfahrer nun aufgefordert, rückwirkend Steuererklärungen abzugeben.
  (Quelle: Steuerberater Wonnebauer )

Da haben schon viele fahrer bitter nachzahlen müssen.

Ich kann mir aber vorstellen, dass es mit FR ähnlich geregelt ist.
Hier würde ich Euch raten, dass Ihr Euch DRINGEND einen kompetenten Steuerberater sucht.
Evtl. mal bei der Gewerkschaft nachfragen.

Gruß
Pero