Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: stefan85 am 24. April 2021, 21:07:25

Titel: Welche Versicherungen dürfen vom Bruttolohn abgezogen werden?
Beitrag von: stefan85 am 24. April 2021, 21:07:25
hey leute :)

also ich habe mal wieder ne Frage: Welche der Beiträge zu gesetzlichen Versicherungen dürfen vom Bruttoarbeitslohn für 2047 Zeile 10 abgezogen werden? Der nette Herr vom Finanzamt erklärte mir vor ein par Jahren, dass ich alle Versicherungsbeiträge (PV, RV, KV, AV) abziehen müsse, weil die auf der Jahressteuererbescheinigung des Arbeitgebers stehen.. Nun lese ich habe ich gerade gelesen, dass diese Beiträge nicht abgezogen werden dürfen...
Alternativ: Könnten solche Beiträge ja nicht abgezogen werden - dafür aber in 2042 6DE eingetragen werden, wenn man das denn darf ;) Unterm Strich würde, wenn alle Versicherungen eingetragen werden, dass aufs gleiche rauskommen..

Weis jemand was wirklich stimmt? Wie handhabt ihr das?
Btw. wie siehts mit zusätzlichen Pflicht-Rentenversicherungen aus? können diese in 6NS oder 6 RS eingetragen werden (oder doch abgezogen werden?)

Vg stefan
Titel: Re: Welche Versicherungen dürfen vom Bruttolohn abgezogen werden?
Beitrag von: Ralph am 25. April 2021, 02:14:59
Du nimmst Deinen Bruttolohn und ziehst alle Abzüge der Sozialversicherung ab.
Diese Summe gibst Du in Einkünfte etranger (1AF)ein und fertig.