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Autor Thema: Welche Versicherungen dürfen vom Bruttolohn abgezogen werden?  (Gelesen 1539 mal)

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Offline stefan85

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hey leute :)

also ich habe mal wieder ne Frage: Welche der Beiträge zu gesetzlichen Versicherungen dürfen vom Bruttoarbeitslohn für 2047 Zeile 10 abgezogen werden? Der nette Herr vom Finanzamt erklärte mir vor ein par Jahren, dass ich alle Versicherungsbeiträge (PV, RV, KV, AV) abziehen müsse, weil die auf der Jahressteuererbescheinigung des Arbeitgebers stehen.. Nun lese ich habe ich gerade gelesen, dass diese Beiträge nicht abgezogen werden dürfen...
Alternativ: Könnten solche Beiträge ja nicht abgezogen werden - dafür aber in 2042 6DE eingetragen werden, wenn man das denn darf ;) Unterm Strich würde, wenn alle Versicherungen eingetragen werden, dass aufs gleiche rauskommen..

Weis jemand was wirklich stimmt? Wie handhabt ihr das?
Btw. wie siehts mit zusätzlichen Pflicht-Rentenversicherungen aus? können diese in 6NS oder 6 RS eingetragen werden (oder doch abgezogen werden?)

Vg stefan
« Letzte Änderung: 24. April 2021, 21:10:45 von stefan85 »

Offline Ralph

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Re: Welche Versicherungen dürfen vom Bruttolohn abgezogen werden?
« Antwort #1 am: 25. April 2021, 02:14:59 »
Du nimmst Deinen Bruttolohn und ziehst alle Abzüge der Sozialversicherung ab.
Diese Summe gibst Du in Einkünfte etranger (1AF)ein und fertig.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz