Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Tina.! am 15. April 2022, 10:19:34
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Guten Morgen zusammen
wie ist das denn, wenn man sein Auto noch nicht zugelassen hat in F (ob das jetzt so richtig ist oder nicht, ist nicht interessant, ich habs
ihm schon mehrfach gesagt.... :zwinkern:)?
Eigentlich könnte man ja dann auch nur maximal die 10 % frais reele abziehen, denn für die Einzelberechnung fehlt ja der Faktor CV.
Oder kann man den zugrunde legen, wenn man ihn weiß?
Herzlichen Dank für eure Hilfe!
liebe Grüße
Tina
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Hallo Tina,
es können steuerlich nur Fahrzeuge steuerlich berücksichtigt werden, die in F zugelassen sind. Und due CV ist seit einigen Jahren eh gedeckelt, ich meine bei 6 oder 7. Hast Du mehr dann wirds nicht berücksichtigt.
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Das dachte ich mir schon. Ist ja auch mehr als richtig so.
Vielen Dank für die schnelle Antwort!!!!
Viele Grüße & schöne Ostern!
Tina
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Ich sehe das etwas anders….
Die Aufwände entstehen, egal wo das Fzg zugelassen ist, somit sollte die Zulassung egal sein, leider isses nicht so
Europa hat derzeit aber andere Sorgen….
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Steuerberater in Frankreich meinte:
Solange du im aktuellen Jahr das Fahrzeug noch ummeldest, ist es möglich die Kilometer mit max 80/Tag bzw mit Sonderregelung (Partner Ausbildung z.b. und < 40) komplett abzusetzen.