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Autor Thema: Wegepauschale + Essensgeld  (Gelesen 935 mal)

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Offline Tina.!

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Wegepauschale + Essensgeld
« am: 15. April 2022, 10:19:34 »
Guten Morgen zusammen

wie ist das denn, wenn man sein Auto noch nicht zugelassen hat in F (ob das jetzt so richtig ist oder nicht, ist nicht interessant, ich habs
ihm schon mehrfach gesagt....  :zwinkern:)?

Eigentlich könnte man ja dann auch nur maximal die 10 % frais reele abziehen, denn für die Einzelberechnung fehlt ja der Faktor CV.
 
Oder kann man den zugrunde legen, wenn man ihn weiß?

Herzlichen Dank für eure Hilfe!

liebe Grüße

Tina

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Re: Wegepauschale + Essensgeld
« Antwort #1 am: 15. April 2022, 10:28:38 »
Hallo Tina,

es können steuerlich nur Fahrzeuge steuerlich berücksichtigt werden, die in F zugelassen sind. Und due CV ist seit einigen Jahren eh gedeckelt, ich meine bei 6 oder 7. Hast Du mehr dann wirds nicht berücksichtigt.

Offline Tina.!

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Re: Wegepauschale + Essensgeld
« Antwort #2 am: 15. April 2022, 10:45:16 »
Das dachte ich mir schon. Ist ja auch mehr als richtig so.
Vielen Dank für die schnelle Antwort!!!!

Viele Grüße & schöne Ostern!

Tina

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Re: Wegepauschale + Essensgeld
« Antwort #3 am: 15. April 2022, 10:48:20 »
Ich sehe das etwas anders….
Die Aufwände entstehen, egal wo das Fzg zugelassen ist, somit sollte die Zulassung egal sein, leider isses nicht so

Europa hat derzeit aber andere Sorgen….

Offline Texos

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Re: Wegepauschale + Essensgeld
« Antwort #4 am: 27. April 2022, 21:09:31 »
Steuerberater in Frankreich meinte:

Solange du im aktuellen Jahr das Fahrzeug noch ummeldest, ist es möglich die Kilometer mit max 80/Tag bzw mit Sonderregelung (Partner Ausbildung z.b. und < 40) komplett abzusetzen.