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Autor Thema: Nachweise über Unterhlatszahlungen  (Gelesen 2462 mal)

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Offline onjaanja

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Nachweise über Unterhlatszahlungen
« am: 12. August 2010, 10:35:30 »
Hallo,

gestern haben wir ein Schreiben vom franz. Finanzamt bekommen, daß sie folgende Nachweise über die Unterhaltszahlungen von 2007, 2008 und 2009 an meine Kinder aus 1. Ehe wollen:

- gerichtliche Urteile
- Bescheinigungen über Schulzeiten
- Mittel der Kinder

Bei den Unterhaltszahlungen handelt es sich um ein minderjähriges Kind, 1 volljähriges Kind in Ausbildung, 1 volljähriges Kind (Studium)

Gerichtliche Urteile gibt es keine über die Unterhaltszahlungen, ich habe immer gemäß Düsseldorfer Tabelle gezahlt, was ja auch der Maßstab hierfür ist,
reicht es dann aus wenn ich die jeweilige aktuelle Düsseldorfer Tabelle aus den o.g. Jahren beifüge...?


1. minderjähriges Kind
- Schulbescheinigung für minderjähriges Kind... kann man diese im Nachhinein noch von der damals besuchten Schule bekommen?
- Von August 2008 bis August 2009 hatte minderjährige Tochter keinen Ausbidungsplatz gefunden, war also 1 Jahr zu Hause ohne Verdienst, aber was für einen Nachweis soll ich hierfür liefern
- Von August 2009 bis Dezember 2009 kann man ja evtl den Ausbildungsvertrag einreichen

2. volljährig (Ausbildung)
- welchen Nachweis?
AUsbildungsvertrag?

3. volljährig Studium
- reicht hier ein Nachweis über die Immatrikulation aus...?

Wie weise ich nach, daß kein Einkommen...?

Habt ihr eine Ahnung wieso jetzt die letzten 3 Jahre nochmal aufgerollt werden...?
Wäre doch einfacher gewesen wenn jedes Jahr die erforderlichen Unterlagen direkt angefordert worden wären...

 
Vielen Dank für Eure Hilfe