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Autor Thema: Was zählt als offiz. Nachweis Unterhaltszahlung  (Gelesen 5585 mal)

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Offline onjaanja

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Was zählt als offiz. Nachweis Unterhaltszahlung
« am: 14. August 2010, 12:59:53 »
Hallo zusammen,

ich habe bereits gestern mal wegen diesem Thema gepostet, aber vielleicht habe ich da etwas zuviel gefragt, daß keiner wußte was ich eigentlich will  :o

Daher versuche ich es jetzt zuerst einma mit dieser Sache wo ich gar nicht weiß wie ich da am besten vorgehe...,
Thema: Kindesunterhalt an meine 3 Kinder aus 1. Ehe für 2007 bis 2009 (2 volljährig, 1 minderjährig)
also das FA verlangt offizielle Nachweise (Urteil etc.) woraus hervorgeht, daß die von mir gezahlte Höhe des Kindesunterhaltes auch so wie von mir angegeben rechtens war...

Mein Problem: es gibt hierüber kein Gerichtsurteil etc., sondern ich habe die Höhe gezahlt wie sie lt. meinem Einkommen gemäß Düsseldorfer Tabelle festgelegt ist, das ist ja der Maßstab für die Unterhaltshöhe ...
Was soll ich da jetzt einreichen...?

Wäre super, wenn mir da jemand einen Tipp geben könnte....

Vielen lieben Dank!

Offline cogee

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Re: Was zählt als offiz. Nachweis Unterhaltszahlung
« Antwort #1 am: 14. August 2010, 13:45:03 »
also wenn du nichts offizielles hast vom gericht dann probier es dochmal mit kontoauszügen die die überweisungen belegen und einem schreiben in dem du auf die tabelle hinweist evtl nimmt das FA das ja an
ich bin mir natürlich nicht sicher aber wenn du nix hast wäre es ja einen versuch wert

Offline onjaanja

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Re: Was zählt als offiz. Nachweis Unterhaltszahlung
« Antwort #2 am: 14. August 2010, 13:49:09 »
Vielen Dank schon mal...

die Zahlungen sind ja eigentlich schon belegt (Kontoauszüge bei Steuererkl beigefügt), ich denke das steht auch nicht zur Frage mehr beim FA, sondern die wollen nachgewiesen haben, daß die Höhe gerechtfertigt ist bzw. war...