Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Was gilt jetzt genau als Öffentlicher Dienst?  (Gelesen 6140 mal)

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Offline Buccaneer

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Was gilt jetzt genau als Öffentlicher Dienst?
« am: 01. Mai 2007, 22:21:36 »
Hi Leute,

vor einiger Zeit wurde mir zwar erklärt das man, wenn man Angestellter des öffentlichen Diensts ist, in Deutschland versteuert wird, jedoch gab es in letzter Zeit erneut Verwirrungen. Vielleicht habt ihr ja eine Antwort für mich :)

Meine Frau ist gerade dabei ihre Doktorarbeit zu machen und ist somit Angestellte der Universität Saarbrücken. Gleichzeitig hat sie noch einen Nebenjob als Krankenschwester an der Uniklinik Homburg. Einige sagen nun dies wäre öffentlicher Dienst, wiederum andere, die teilweise auch in FR wohnen, sagen es wäre kein öffentlicher Dienst und man würde den Gränzgängerstatus bekommen.
Ich steh jetzt leider voll auf dem Schlauch. Finanzamt und Personalabteilungen meiner Frau konnten auch keine genauen Angaben machen ob oder ob nicht.
Vielleicht kann jemand von euch etwas Licht ins Dunkel bringen.

Offline +Hägar+

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Was gilt jetzt genau als Öffentlicher Dienst?
« Antwort #1 am: 02. Mai 2007, 11:37:59 »
hallo,
ich arbeite auch als angestellte an der uni in saarbrücken und ich muss meine steuern in Deutschland bezahlen. die einzige möglichkeit - was ich bisher gehört habe - ist, wenn deine frau die franz. staatsbürgerschaft annimmt (nach 7 jahren wohnen in frankreich ist dies möglich). dann kann man in frankreich versteuern, auch wenn man im öffentlichen dienst arbeitet.
lg
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Offline Dieter12

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Was gilt jetzt genau als Öffentlicher Dienst?
« Antwort #2 am: 02. Mai 2007, 16:34:19 »
Zitat von: blueocean
...., wenn deine frau die franz. staatsbürgerschaft annimmt (nach 7 jahren wohnen in frankreich ist dies möglich). dann kann man in frankreich versteuern, auch wenn man im öffentlichen dienst arbeitet.
lg
Mit der Ergänzung, dass sie gleichzeitig die d Staatsbürgerschaft abgeben muss, denn wenn sie diese behält, wird sie trotz der f Staatsbürgerschaft weiter in D Steuern bezahlen.

Gruss, Dieter

Offline sternchen0905

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Was gilt jetzt genau als Öffentlicher Dienst?
« Antwort #3 am: 02. Mai 2007, 18:58:43 »
Hallo,

ich arbeite an einem Gymnasium in Zweibrücken und werde nach TVÖD (also öffentlicher Dienst) bezahlt. Laut meiner Steuerberaterin und auch des FA in SB habe ich eine Formular ausgefüllt, das sich "Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer nach §1 Abs. 3, §1a EstG" nennt. Das bekommt man beim deutschen FA und muss vom franz. FA ausgefüllt werden. Danach wird nur ein geringer Teil der Lohnsteuer in Deutschland abgezogen. Da ich unter einen gewissen Satz falle, sogar bei mir gar nichts.

Ob allerdings eine Stelle bei der Uni wegen der Doktorarbeit als öffentlicher Dienst zählt, kann nur der Arbeitgeber beantworten. Ich war bei meiner Doktorarbeit am Institut in SB für angewandte Sprachwissenschaften nicht im öffentlichen Dienst.

Hoffe, das hilft weiter....

Gruß
Susanne

Offline Dieter12

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Was gilt jetzt genau als Öffentlicher Dienst?
« Antwort #4 am: 02. Mai 2007, 21:26:57 »
Zitat von: sternchen0905
.... Danach wird nur ein geringer Teil der Lohnsteuer in Deutschland abgezogen. Da ich unter einen gewissen Satz falle, sogar bei mir gar nichts. ....
Hi Susanne,

Wenn Dir das so gesagt worden ist, dann ist es schlichtweg falsch. Wer nicht diesen Antrag zur unbeschränkten Steuerpflicht ausfüllt oder die unbeschränkte Steuerpflicht nicht erhält, bezahlt dann in D höhere Steuern, da er in die Steuerklasse 6 eingewiesen wird. Erhält man die unbeschränkte Steuerpflicht, so "darf" man die ganz normale d Steuer bezahlen und keinen Cent weniger. Und ich kann ein Lied davon singen, denn ich bin Beamter an einem Gymnasium in Lörrach (BW).

Gruss, Dieter

Offline sternchen0905

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Was gilt jetzt genau als Öffentlicher Dienst?
« Antwort #5 am: 11. Mai 2007, 08:49:18 »
Hallo Dieter,

komisch, dass ich nicht in Steuerklasse 6 eingestuft wurde und fast keine Steuern zahle..... und das geht über die OFD in Koblenz.

Gruß, Susanne

Offline Dieter12

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Was gilt jetzt genau als Öffentlicher Dienst?
« Antwort #6 am: 12. Mai 2007, 09:39:17 »
Hi Susanne,

Ich habe mich zwar kompliziert ausgedrückt, aber genau das habe ich gesagt:
a) Mit einem stattgegebenen Antrag auf "unbegrenzte Steuerpflicht" bezahlt man seine "normalen" Steuern.
b) Ohne diesen Antrag wird man in Steuerklasse 6 eingereiht.

Gruss, Dieter

P.S.: Wenn Du wenig bis keine Steuern bezahlst, liegt es nicht an deinem f Wohnsitz, sondern in D wohnend würdest Du die gleichen Steuern bezahlen.