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Autor Thema: Was für tolles E-Mail vom Finanzamt  (Gelesen 3457 mal)

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Offline Burly

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Was für tolles E-Mail vom Finanzamt
« am: 04. November 2018, 17:18:44 »
Hallo Leute, hier das Original E-Mail, weiter unten die Übersetzung.

Madame, Monsieur, cher contribuable,

Le Gouvernement a engagé une importante réforme de la fiscalité locale. Le premier acte concerne la taxe d’habitation : 80 % des ménages en seront exonérés pour leur résidence principale d'ici 2020. À terme, cet impôt sera entièrement supprimé pour toutes les résidences principales.
Concrètement, dès cette année, 80 % des ménages vont bénéficier d'une réduction de 30 % de leur taxe d'habitation sur leur résidence principale : vous en faites partie.
Si vous continuez de respecter les conditions de revenu fixées par la loi, votre taxe d'habitation sera réduite de 65 % en 2019 puis supprimée en 2020. Ce gain peut toutefois être diminué si l'une des collectivités locales qui vous taxe a augmenté son taux d'imposition ou supprimé des avantages vous concernant.
Conformément aux engagements du Président de la République, cette mesure forte est destinée à favoriser le pouvoir d'achat.

Je vous prie de croire, Madame, Monsieur, à l’assurance de ma considération distinguée.

Übersetzung.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Steuerzahler,
Die Regierung hat eine umfassende Reform der lokalen Steuern eingeleitet. Der erste Akt betrifft die Wohnungssteuer: 80% der Haushalte werden bis 2020 von ihrem Hauptwohnsitz befreit. Diese Steuer wird schließlich für alle Hauptwohnsitze vollständig abgeschafft. Tatsächlich profitieren 80% der Haushalte ab diesem Jahr von einer 30% igen Ermäßigung der Wohnsteuer auf ihren Hauptwohnsitz:
Sie sind ein Teil davon. Wenn Sie weiterhin die gesetzlich festgelegten Einkommensbedingungen einhalten, wird Ihre Wohnungssteuer 2019 um 65% gesenkt und dann im Jahr 2020 eliminiert. Dieser Gewinn kann jedoch reduziert werden, wenn eine Ihrer örtlichen Behörden Ihre Steuern erhöht hat Steuersatz oder entfernte Vorteile für Sie. Gemäß den Verpflichtungen des Präsidenten der Republik soll diese starke Maßnahme die Kaufkraft fördern.
Bitte akzeptieren Sie, meine Damen und Herren, die Zusicherung meiner höchsten Rücksichtnahme.



Offline spirou

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Re: Was für tolles E-Mail vom Finanzamt
« Antwort #1 am: 04. November 2018, 17:25:28 »
Hallo,

ws soll uns das jetzt sagen?? Freust du dich oder ist das Ironie?
Das sind ja alte Kamellen.
Und wer hat das übersetzt??? Schrecklich, das ist doch kein deutsch

Offline Dragonvamp

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Re: Was für tolles E-Mail vom Finanzamt
« Antwort #2 am: 04. November 2018, 17:32:30 »
Hab ich auch bekommen :)

Hab persönlich auch nichts dagegen. Schaut euch eure wohnsteuer mal an. Meine ist noch in Berechnung, aber bei meinem Ex ist sie tatsächlich geringer ausgefallen :)

Haben oder nicht haben ist da die Devise :)

Schönen Sonntag Abend :)

Offline Burly

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Re: Was für tolles E-Mail vom Finanzamt
« Antwort #3 am: 04. November 2018, 18:04:59 »
Nein das war nicht ironisch gemeint, es sind immerhin 500,-- Euro die dadurch bei mir bleiben. Was ich für dieses Jahr bezahlen muss, weiß ich noch nicht hab noch kein Bescheid.

Offline Waylon57

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Re: Was für tolles E-Mail vom Finanzamt
« Antwort #4 am: 04. November 2018, 20:18:11 »
Ich hab' immer gedacht, ich sei ein armes Würstchen, aber ich gehöre zu den 20 % die weiter zahlen dürfen. :-D

Nur damit sich der ein oder andere nicht zu früh freut, der Teil fürs Fernsehen muss auch weiterhin gezahlt werden.

Offline spirou

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Re: Was für tolles E-Mail vom Finanzamt
« Antwort #5 am: 05. November 2018, 13:30:47 »
Hallo Burly,

30% sind bei die 500€? Soviel zahl ich nicht im gesamten.
Wo da wieder die Bemessungsgrenze liegt erschließt sich mir nicht so ganz.
Wir fallen mal wieder raus obwohl ich sicher bin, daß wir kein überdurchschnittliches Einkommen haben.
Die Kinder fragen immer ob wir arm sind????

Offline Waylon57

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Re: Was für tolles E-Mail vom Finanzamt
« Antwort #6 am: 05. November 2018, 19:23:03 »
Hier die Bemessungsgrundlage:
https://www.impots.gouv.fr/portail/particulier/questions/suis-je-concerne-par-la-reforme-de-la-taxe-dhabitation

Und hier der Rechner, der gleich ein Ergebnis auswirft:
https://www.impots.gouv.fr/portail/80-des-foyers-beneficieront-dune-suppression-de-leur-taxe-dhabitation-sur-leur-residence-principale


Mit zwei Kindern und wenn beide Partner arbeiten darf z.B. 55.000 € nicht überschritten werden. Die 55.000 € sind dann aber das Einkommen was versteuert wird, also das "Revenue fiscal de référece" von beiden Partnern.