Hi Ralph, bist Du Dir da sicher?
ich arbeite in Luxemburg und habe bis 2003 in Trier gewohnt, und auch in Lux., dem Einsatz- und Arbeitsort, versteuert.
In DE mussten/müssen dann nur Einkünfte versteuert werden, die im "WOHNLAND" angefallen sind,
z.B. Mieten, Zinsen etc., bzw. wenn ich durch den Arbeitgeber mehr als xy Tage nicht in LUX eingesetzt worden
wäre (das ist z.B. das große Problem der LKW-Fahrer, die zwar in LUX beschäftigt, aber überwiegend in anderen
Ländern unterwegs sind - da hält dann der deutsche Fiskus die Hand auf).
Gegebenenfalls wird das Familien-Welteinkommen für die Berechnung der Progressionsstufe eines in DE tätigen
Ehepartners herangezogen (bei Zusammenveranlagung).
Umgekehrt, also in FR wohnen in DE arbeiten und in FR versteuern ist ja auch eine KANN-Regelung, die nur auf Antrag
funktioniert. Verpflichtend ist dies ja meines Wissens nach nicht.
Evtl. wäre es dann doch sinnvoll, sich an einen Steuerberater zu wenden, der sich mit bilateralen Steuerabkommen und EU-Steuerrecht auskennt!!!
Pero