Hallo,
ich habe eine ähnliche Situation: seit Anfang 2008 in F. Das französische FA hat meine Grenzgängerbescheinigung im Januar 2008 abgestempelt, aber ich habe noch keine Nummer. Mein deutscher Arbeitgeber führt jedenfalls keine Steuern seit Jahresbeginn mehr ab.
Daher meine Fragen:
1) Ist es erforderlich, irgendwelche Abschlagszahlungen in F an das französische FA unterjährig zu leisten. Oder gibt man seine Steuererklärung im nächsten Jahr einfach ab. Gibt es hierzu Fristen?
2) Ist es erforderlich, den französischen Steuerbescheid später dem deutschen FA vorzulegen, damit man in D nicht wieder besteuert wird. Ich glaube gelesen zu haben, daß die deutschen Finanzbehörden diesen französischen Steuerbescheid als Nachweis brauchen. Haben die deutschen Finanzbehörden auch Fristen hierzu?
3) Stimmt es, daß die Tax d'Habitation im ersten Jahr in F gar nicht zu zahlen ist?
Ich wäre hier dankbar, wenn jemand erklären könnte wie es normalerweise läuft.
Martin