Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Vorsorgeaufwendungen nach dem Wegzug aus D bei Dt. Steuererklaerung abziehbar?  (Gelesen 1763 mal)

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Offline Maja123

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Hallo liebes Forum

Ich bin neu hier. Erstmal vielen herzlichen Dank für das tolle Forum. habe schon viel gelesen (ohne mich zu registrieren) und bin sehr dankbar, dass hier so viele meiner Fragen (auch im Wiki) schon ohne Registrierung beantwortet werden konnten.

Jetzt habe ich aber eine Frage zu der ich durch Suchen keine Antwort gefunden habe:

Wir sind am 1.Sept 2016 von Deutschland nach Frankreich gezogen und ich mache gerade die deutsche Steuererklärung für 2016. Wir haben Grenzgängerstatus bescheinigt bekommen (arbeiten in D, wohnen in F).

Wie sieht es mit der Steuerklärung im Jahr des Wegzugs aus Deutschland aus?

Was ich schon weiss;
- ich muss die Einkünfte nach dem Wegzug (also bei uns ab 1. Sept 2016) nicht versteuern, aber sie erhöhen den Steuersatz (progressionsvorbehalt)

Was ich mich frage:
- Was ist mit den Vorsorgeaufwendungen nach dem Wegzug, kann ich die abziehen oder muss ich sie ignorieren?

Oder was ist noch wichtiges zu beachten für die deutsche Steuererklärung im Jahr des Wegzugs?

Vielen herzlichen dank!