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Autor Thema: Vorgehen bei Verlust Grenzgängerstatus  (Gelesen 5965 mal)

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Offline janosch

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Vorgehen bei Verlust Grenzgängerstatus
« am: 05. April 2008, 18:14:43 »
Hallo,

ich habe zum 01.04. meinen Arbeitgeber gewechselt. Ursprünglich sollt ich im Saarland eingesetzt werden. Nun kann es aber sein, dass ich ab Mitte des Jahres für den überwiegenden Teil der Zeit in München eingesetzt werde. Dann schlägt in jedem Fall die 45 Tage Regelung zu.

Ist jemand unter euch, der schon mal während eines Jahres seinen Grenzgängerstatus verloren hat aufgrund der 45-Tage Regelung?

Meine Frage ist, wie muss ich da vorgehen? Eventuell habe ich dann ja auch schon in Frankreich Steuern vorausbezahlt. Jetzt gleich ummelden geht auch nicht, da alles noch etwas vage ist und sich wohl erst Mitte des Jahres entscheidet.

Ich denke, ich muss mich dann beim deutschen Wohnortfinanzamt melden, sobald die 45 Tage überschritten sind (oder erst am Ende des Jahres?) und wie geht es dann weiter? (Was muss ich beim französischen Finanzamt tun?)

Bin ich dann nicht mehr Grenzgäner seit dem Tag meines Einsatzes in München oder bereits seit dem Tag der Aufnahme der Beschäftigung beim neuen Arbeitgeber?

Gruß

Offline André27

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Re: Vorgehen bei Verlust Grenzgängerstatus
« Antwort #1 am: 05. Mai 2008, 13:10:32 »
Hy,
das Thema interessiert mich auch ganz besonders, da ich ab dem 1.8 vermutlich auch den Grenzgängerstatus verlieren werde, da ich einen anderen Job annehmen werde, evt. in München.
Habe mich in RA mal beim Finazamt erkundigt, man braucht einen "Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer".
Wenn man in F zu viel Steuren bezahlt haben sollte, bekommt man die wieder zurück, das Problem ist glaube ich, dass man in D dann immer Steuerklasse 1 bekommt, obwohl wie bei mir meine Frau hier in F weiterhin Ihre Steueren bezahlen kann.
Recht kompliziert, ich hoffe jemand kennt sich hier sehr gut aus.
Gruß André

Offline Dieter12

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Re: Vorgehen bei Verlust Grenzgängerstatus
« Antwort #2 am: 08. Mai 2008, 17:33:42 »
Hi Janosch
Meine Frage ist, wie muss ich da vorgehen? Eventuell habe ich dann ja auch schon in Frankreich Steuern vorausbezahlt. Jetzt gleich ummelden geht auch nicht, da alles noch etwas vage ist und sich wohl erst Mitte des Jahres entscheidet.
Das kommt darauf an, wie lange du in F bereits gemeldet bist. Im ersten Jahr hast du ja noch keine Steuern vorausbezahlt. Und wenn du bereits länger in F wohnst, dann musst du in etwa deine Steuerschuld abschätzen und dann  brauchst du nur diese Summe bezahlen. Du solltest aber dabei auch bedenken, dass dein d Einkommen zur Errechnung des Steuersatzes herangezogen wird. Mit einigen Modellrechnungen auf dem f Online-Steuerberechner kann man das alles herausfinden. 

Ich denke, ich muss mich dann beim deutschen Wohnortfinanzamt melden, sobald die 45 Tage überschritten sind (oder erst am Ende des Jahres?) und wie geht es dann weiter? (Was muss ich beim französischen Finanzamt tun?)
Du solltest einmal beim Münchener Finanzamt anfragen, welches Finanzamt für die im Ausland wohnenden  Arbeitnehmer zuständig ist. Das ist von Region zu Region verschieden. Ein Wohnortfinanzamt kann es ja nicht sein, denn du wohnst ja in F oder habe ich das falsch verstanden?

Bin ich dann nicht mehr Grenzgäner seit dem Tag meines Einsatzes in München oder bereits seit dem Tag der Aufnahme der Beschäftigung beim neuen Arbeitgeber?
Ich denke, dass es mit Beginn des Arbeitsvertrages läuft, da im Arbeitsvertrag in der Regel der Arbeitsort festgelegt ist und wenn dieser in München ist, dann bist du mit Sicherheit kein Grenzgänger mehr.

Gruss, Dieter

Offline Dieter12

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Re: Vorgehen bei Verlust Grenzgängerstatus
« Antwort #3 am: 08. Mai 2008, 17:48:15 »
Hi André,
Habe mich in RA mal beim Finazamt erkundigt, man braucht einen "Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer".
Wenn man in F zu viel Steuren bezahlt haben sollte, bekommt man die wieder zurück, das Problem ist glaube ich, dass man in D dann immer Steuerklasse 1 bekommt, obwohl wie bei mir meine Frau hier in F weiterhin Ihre Steueren bezahlen kann.
Recht kompliziert, ich hoffe jemand kennt sich hier sehr gut aus.

Ich hoffe, du hast dir das gut ausgerechnet, denn wenn du von der f Steuer in die d Steuerklasse 1 wechselst, sollte dir dein Chef ein paar Euros mehr in die Lohntüte legen.
In der Tat musst du obendrein noch diese Steuerklasse 1 beantragen, sonst kommst du in Steuerklasse 6 und dann bleibt nicht mehr viel von deinem Arbeitsentgelt übrig, es sei denn du bist Hochverdiener im Showbiz.
Dieses unsoziale d Steuerrecht schröpft besonders die Lohnabhängigen, die sich erlauben im befreundeten Ausland zu leben; d.h. verheiratet oder nicht, Kinder, Oma und Opa zu versorgen oder nicht, da schert sich der d Fiskus nicht mehr drum: alle in Steuerklasse 1 und das im Zeitalter moderner Datenverarbeitung.
Bei deiner Besteuerung in F werden diese sozialen Komponeten weiterhin eingerechnet, allerdings wird dadurch das Gehalt deiner Frau höher besteuert, da deine d Einkünfte zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen werde.

Gruss, Dieter

Offline André27

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Re: Vorgehen bei Verlust Grenzgängerstatus
« Antwort #4 am: 29. Mai 2008, 08:16:46 »
Hallo Dieter
vielen Dank für die Infos
Habe heute einen Termin beim D Steuerberater , werde dann dementsprechend informiren.
Gruß André.