Hy,
das Thema interessiert mich auch ganz besonders, da ich ab dem 1.8 vermutlich auch den Grenzgängerstatus verlieren werde, da ich einen anderen Job annehmen werde, evt. in München.
Habe mich in RA mal beim Finazamt erkundigt, man braucht einen "Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer".
Wenn man in F zu viel Steuren bezahlt haben sollte, bekommt man die wieder zurück, das Problem ist glaube ich, dass man in D dann immer Steuerklasse 1 bekommt, obwohl wie bei mir meine Frau hier in F weiterhin Ihre Steueren bezahlen kann.
Recht kompliziert, ich hoffe jemand kennt sich hier sehr gut aus.
Gruß André