Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Vollzeitjob und selbständige Nebentätigkeit in BRD, wohnen in Frankreich  (Gelesen 7691 mal)

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Offline Nina73

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Hallo allerseits,

ich wohne in Frankreich und bin in Deutschland Vollzeit beschäftigt. Ich überlege, mich noch nebenberuflich in Deutschland als Selbständige zu engagieren (Coaching, Fortbildungen, Vorträge). Ich rechne mit jährlichen Einnahmen im Rahmen der Nebentätigkeit von nicht mehr als 3.000,- EUR.

Weiß jemand, wie ich hier vorgehen muss und wie ich das in der Steuererklärung deklariere?  Die Absprache mit meinem Arbeitgeber habe ich bereits getroffen.

Viele Grüße
Nina73

Offline Ralph

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Selbstständige Tätigkeit in Deutschland bedeutet das Du damit in D beschränkt Steuerpflichtig wirst .
Außerdem fällt auch eine IHK Zwangsmitgliedschaft mit an.

Deinen versteuerten Gewinn in D mußt Du dann bei der französischen Steuer angeben - das erhöht dann Deinen französischen Steuersatz.

Fazit....da wird nicht mehr viel übrigbleiben vom Gewinn.
Im Zweifelsfall empfehle ich ein Beratungsgespräch mit jemand der sich damit auskennt - ein Steuerberater kann Dir genau sagen was da auf Dich zukommt.

Gruß Ralph
« Letzte Änderung: 13. November 2012, 00:37:34 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

banjo

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Hi Nina,

ich mach quasi dasselbe wie Du.
Wie Ralph schon geschrieben hat, hängt es davon ab, wo Du steuerpflichtig wirst, d.h. wo der Sitz Deines Unternehmens ist: in D oder in F
In F: Dein Nebeneinkommen wird Deinem normalen Einkommen aufgeschlagen und Du bezahlst mehr Steuern UND vor allen Dingen Sozialabgaben in F. Damit wird so in der Summe 50% Deines Nebeneinkommens weg sein.
In D: Du brauchst nen Firmensitz in D, meldest das Gewerbe dort an (sofern es nicht unter "freiberuflich" fällt) und zahlst Steuern in D. Sozialabgaben fallen nicht an in D. Die dt. Steuererklärung gibst Du auch in F mit ab bzw. reichst sie nach, denn die Nebeneinkünfte werden zur Ermittlung Deines Welteinkommens für den Progressionsvorbehalt herangezogen, d.h. Du zahlst in F mehr Steuern auf Dein Einkommen aus abhängiger Beschäftigung als vorher. Sozialabgaben fallen in F auch an, sind aber geringer. Wenn Du alle reinrechnest, nehmen sie Dir in D un F zusammen so 35-40% weg, es ist also günstiger als in F. Hinzu kommt, dass Du mehr absetzen kannst, z. Bsp. die Fahrten zwischen der Wohnstätte in F und dem Sitz des Unternehmens in D.

Alles in Allem: die Staaten bestrafen Dich ordentlich dafür, dass Du was nebenher tust. Vielleicht möchtest Du Dich stattdessen lieber in den Liegestuhl legen?
Falls Du Beratung eines Steuerberaters brauchst, kann ich Dir jemaden im Raum Karlsruhe empfehlen, der sich damit auskennt.

Offline Ralph

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Das ist genau der Grund warum ich diese Konstellation vor 2 Monaten an den Nagel gehängt habe....

Übrigens ist das mit den Sozialabgaben auf Einkommen aus Selbstständigkeit in D ein heikles Thema - zumindest wenn man auch noch als versicherungspflichtiger Angestellter unterwegs ist ...darauf würde ich mich dauerhaft nicht verlassen.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Nina73

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Hallo zusammen,

ich glaube, dass ich die Version mit dem Liegestuhl bevorzuge.

Danke für die Antworten :winkerwinker:.

Nina

Offline meNAce_d

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Hi Zusammen

Hat jemand Ahnung wie es bei folgender Konstellation aussehen würde?

Momentane Situation :
GmbH Gesellschafter, nicht Sozialversicherungspflichtig , als Geschäftsführer angestellt und bezahle meine steuern in Frankreich.

Geplant: Gründung einer zusätzlichen GbR in Deutschland.
Zusätzliches Einkommen mindestens 6000,- pro Jahr!

Ich bekam die Info das über 6000,- im Jahr zusätzliche Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit der Grenzgänger Status verloren geht?!

Tip's, Trick's oder Vorschläge eurer seit's
würden mich freuen!

Gruß

banjo

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Dem ist nicht so.
Wenn die Gbr einen Sitz in D hat, wird dieses Einkommen in D versteuert und muss zus. zur Ermittlung des Progressionsvorbehalts in F angegeben werden.
So mache ich es seit Jahren (mit mehr als 6T€ Nebenerwerb)
Ich kann Dir gerne einen Steuerberater per PN empfehlen, wenn Du willst.

Offline meNAce_d

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Danke für die Info !
Ja gerne per pn.

Gruß

banjo

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hast ne PN