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Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: noba0000 am 21. Mai 2008, 15:14:43

Titel: Völligste Ratlosigkeit
Beitrag von: noba0000 am 21. Mai 2008, 15:14:43
 :-\ Hallo!

Jetzt habe ich meine Steuerformulare 2042 und 2047 für das Jahr 2007!
Irgendwie hab ich mir das ein bisschen anders vorgestellt. Mir ist bis jetzt noch völlig unklar, wo ich meine Kilometer, meine nichtvorhandene Kantine auf der Arbeit, meine Zinsen und überhaupt alles eintragen soll.
Wird das alles auf einem gesonderten Blatt deklariert oder wie macht Ihr das?
Wird hier generell nur das zu versteuernde Einkommen eingetragen, Fahrten, Sozialabgaben, Zinsen und die 10% pauschaler Abzug mache ich auf einem extra Blatt ?!

Das hier sieht alles etwas dürftig aus.

Naja, ich habe ja noch 9 Tage und 0 Plan!

Titel: Re: Völligste Ratlosigkeit
Beitrag von: khmer am 23. Mai 2008, 22:28:42
Deklarier Dein Netto und Zinseinkünfte im Formular.
Auf separatem Blatt oder Deinem Einkommensnachweis eine Nebenrechnung:
Brutto - Sozialabgaben = Netto.
Die 10% Werbungskosten werden Dir automatisch angerechnet, die darfst Du nicht vorher abziehen.
Sind Deine Werbungskosten höher als 10% mach eine Nebenrechnung auf und trag die ins Formular.
Steht alles haarklein in den Erläuterungen, dauert 10 Min max.

A+
khmer
Titel: Re: Völligste Ratlosigkeit
Beitrag von: Dieter12 am 23. Mai 2008, 22:47:03
Hi Hermann,

Bzgl der Zinseinkünfte bin ich mir nicht sicher, aber die werden immer im Land versteuert, in dem sie entstehen oder ? (Ausnahme:Schweiz, Lichtenstein,..?)

Gruss, Dieter
Titel: Re: Völligste Ratlosigkeit
Beitrag von: noba0000 am 24. Mai 2008, 10:35:52
Hallo Dieter!

Dachte ich auch, iss aber nicht so, da Zinsen auch als Einkommen (Kapitalertrag) gelten und dementsprechent in Frankreich zu Deinen Einkünften dazugezählt werden müssen!! Meine gesamten Zinsabgaben sind mir nach meinem Umzug nach Frankreich von den deutschen Banken auch zurückgezahlt worden. ...angeblich sind die Franzosen hinter den ausländischen Einkünften aus Anlagevermögen her wie der Teufel. Ich würde Sie auch in jedem Fall angeben, da laut Aussage des Finanzamtes SB diese Einkünfte automatisch einmal jährlich nach Paris gemeldet werden und dann stichprobenartig Kontrollen erfolgen!

Grüße!
Titel: Re: Völligste Ratlosigkeit
Beitrag von: khmer am 24. Mai 2008, 21:28:06
Genau so ist es!

Gibts schon einige Threats zu, weil der deutsche Michel (Finanzminister) auch hier wieder totales Chaos schafft. Ihm genügen nicht die EU-Vereinbarungen, er verpflichtet die Banken per Erlaß, auch alle Transaktionen zu übermitteln. Die werden in F natürlich prompt für steurerpflichtige Gewinne/Zinsen gehalten. Und man tritt mit Nachforderungen an den "contribuable" heran, daß Dir schwindelig wird.

A+
khmer