Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Aufenthalt in Deutschland  (Gelesen 2933 mal)

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Offline micka80

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Aufenthalt in Deutschland
« am: 12. Dezember 2007, 09:19:51 »
Hallo ,


ich bin Grenzgänger , arbeite in der Schweiz und wohne jetzt in Frankreich. Ich werde ab 2008 wegen berufliche Grunden in Deutschland umziehen werden müssen, um dort ein Projekt durchzuführen ( immer im Rahmen des Vertrages mit meinem  Schweizern Arbeitgeber) . Da ich dort nur ein paar Monate bleiben werde , möchte ich auch meine Wohnung in Frankreich behalten.
Dann werde ich während mein Aufenthalt in Deutschland 2 Wohnsitze verfügen und es stellt sich jetzt die Frage des offizillien Wohnsitzes ( Steuern, Auto, Versicherung...).

Dazu meine Frage:
-  Wo muss ich mich wegen Steuern anmelden?
-  Im Prinzip können der Deutsche wie der Französische Staat verlangen, dass ich die Steuern in Beiden Ländern bezahle. Ich habe in einem Informationsbochure für Grenzgänger  (von EURES) folgende Information gefunden:
"Falls die Gefahr einer Doppelbesteuerung besteht, gelten die Kriterien der bilateralen Vereinbarung zwischen Deutschland und Frankreich. Diese Kriterien werden nacheinander geprüft: ermöglicht das erste Kriterium keine Entscheidung, wird das zweite berücksichtigt usw.
1. Staat, in dem sich der ständige Hauptwohnsitz befindet"

Weiss Jemand nach welchen Kriterien wird das Hauptwohnsitz definiert ?

Falls Jemand die selbe Situation wie ich schon erlebt hat, sind alle gute Tipps wilkommen.

Danke für Ihre Anwtort

Micki

Offline Jeje

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Re: Aufenthalt in Deutschland
« Antwort #1 am: 12. Dezember 2007, 20:46:22 »
Abend,
du wirst definitiv in Deutschland keinen 2 Wohnsitz anmelden können, da man dort auch den 1 Wohnsitz haben muss dafür.

jeje