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Autor Thema: versteurung einer abfindung  (Gelesen 7624 mal)

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Offline cogee

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versteurung einer abfindung
« am: 14. September 2011, 11:25:29 »
weiss jemand ob man eine abfindung versteuern muss und wenn ja wie hoch?

Offline moni

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Re: versteurung einer abfindung
« Antwort #1 am: 14. September 2011, 16:44:34 »
Meines Wissens muss man für eine Abfindung bislang keine Steuern zahlen, sofern man seine Einkommensteuer zu 100% in Frankreich bezahlt.

Gruß
Moni

Offline lilliputania

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Re: versteurung einer abfindung
« Antwort #2 am: 15. September 2011, 19:53:22 »
ich musste meine abpfindung letztes jahr versteuern und habe die steuererklärung extra deshalb von einem berater machen lassen.

Offline lilliputania

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Re: versteurung einer abfindung
« Antwort #3 am: 15. September 2011, 19:54:11 »
korrigiere abfindung natürlich ohne p!

kaefermichel

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Re: versteurung einer abfindung
« Antwort #4 am: 16. September 2011, 09:24:11 »
Hallo Zusammen!

Ich möchte die Frage nach deutschen Recht wie folgt beantworten:

Sofern die Abfindung im Zusammenhang mit weiteren Einkünften im Zusammenhang steht, also z.Bsp. aus einem Angestelltenverhältnis aus dem bereits Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) erzielt wurden, dann stellen Abfindungen ganz klar Einnahmen (§ 8 EStG) dar.

Es gibt demnach sicherlich Fälle, in denen eine Abfindung keine Einnahmen darstellen. Wenn einmalig Abfindungen gezahlt werden die in keinem Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen.

Für diese Abfindung gibt es aber eine Tarifermäßigung, wenn eine Zusammenballung innerhalb eines Kalenderjahres erfolgt, wenn also die Abfindung in einem ausbezahlt wird. Nach § 34 EStG ermittelt sich demnach die Steuer indem man die Steuerdifferenz, die sich ergibt ohne Berücksichtigung der Abfindung und der Berücksichtigung mit 1/5 der Abfindung, mit 5 multipliziert und der Steuer ohne Berücksichtigung der Abfindung hinzuaddiert.

Aufgrund der progressiven Ausgestaltung des ESt.-Tarifs ergibt sich eine geringe Ersparnis. Wenn man allerdings bereits dem Maximalsteuersatz unterliegt, dann wirkt sich diese Tarifermäßigung nicht weiter aus.


Grüße aus Lauterbourg

Offline cogee

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Re: versteurung einer abfindung
« Antwort #5 am: 16. September 2011, 11:30:55 »
hallo kaefermichel vielen dank für deine antwort,
mein bekannter der die abfindung erhält, ist allerdings grenzgänger und zahlt in F steuern, weswegen ich mich für die französischen bestimmungen interessiere.

Offline Sabine

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Re: versteurung einer abfindung
« Antwort #6 am: 16. September 2011, 18:56:26 »
Hallo,

wenn ich das bei einer Bekannten richtig mitbekommen habe, ist eine Abfindung in FR auch steuerpflichtig, es sei denn, die Firma stellt einen Brief aus, dass die Kündigung und die damit verbundene Abfindung aus betrieblichen Gründen stattgefunden hat.

Aber im Zweifel würde ich da das Finanzamt fragen.

LG
Sabine

banjo

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Re: versteurung einer abfindung
« Antwort #7 am: 17. September 2011, 17:40:14 »
Mein Steuerberater sagte dazu vor ~3 Jahren:
bis 300 T€ steuerfrei, wenn AG kündigt. Bei Aufhebungsvertrag liegt es im Ermessensspielraum des franz. Finanzamts, da die Franzosen einen "Aufhebungsvertrag" in Frankreich nicht haben und nicht kennen -> es wird meinst als "normales Einkommen" gesehen, d.h. versteuert.

Ich kenne sogar Leute, die vor Auszahlung der Abfindung noch schnell nach F gezogen sind... Es lohnt sich!

Offline lilliputania

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Re: versteurung einer abfindung
« Antwort #8 am: 19. September 2011, 20:59:06 »
Eine abfindung erscheint zumindest war es bei mir so,als sonderzahlung. Von daher wurde diese versteuert. Laut meiner steuerberaterin muss dies versteuert werden, die auszahlung meiner überstunden wurde nicht vedsteuert. sogar die auszahlung des resturlaubes wurde versteuert. das war bei meiner steuererklärung für 2008 zumindest so.

Offline Matthias#28

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Re: versteurung einer abfindung
« Antwort #9 am: 19. September 2011, 22:12:22 »
Ich kenne sogar Leute, die vor Auszahlung der Abfindung noch schnell nach F gezogen sind... Es lohnt sich!
Ich kenne einige, und da ging es um viel Geld. Da wurden Werte von bis zu 400TEuro erreicht.
Und laut deren Aussagen, waren die Abgaben in .fr minimalst, kaum mehr als 10Teuro Steuern (in .de sind da flott 50% bei der Steuer).
Bedingung war dabei: Ein Jahr vor, und 5 Jahre nach der Abfindung MUSS in .fr die Steuererklaerung gemacht werden, und der
einzige und damit der Hauptwohnsitz MUSS fr sein.
Was die genau gemacht haben, weiss ich nicht, auf jeden Fall sehe ich viele Briefkaesten an Haeusern in denen keiner wohnt!!! :pfeif:
Zwei haben sogar eine Eigentumswohnung gekauft, und die beiden Buden stehen leer.
Irgendwie scheint das keiner zu kontrollieren.
gruss Matthias