Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: pinguin am 15. Juni 2011, 09:13:33

Titel: Versteuerung von Handelsvertretern §84
Beitrag von: pinguin am 15. Juni 2011, 09:13:33
Hallo alle miteinander,

ich kann über die Hilfefunktion keine richtige Antwort finden. Ich hoffe trotzdem, daß jemand helfen kann.
Ich überlege ob ich mich nach §84 als Versicherungsvertreter selbstständig machen soll. Zur Zeit arbeite ich in einem festen Anstellungsverhältnis. Auf diese Art und Weise ist die Steuererklärung in F natürlich sehr einfach. Aber wie ist das wenn ich in D eine Handelsagentur eröffne? Weiß jemand bescheid? Oder noch besser: Ist jemand in der gleichen Lage?

Liebe Grüsse Dirk
Titel: Re: Versteuerung von Handelsvertretern §84
Beitrag von: lilliputania am 15. Juni 2011, 16:25:56
So viel ich weiss, musst du dann in deutschland versteuern. 100% festlegen mag ich mich nicht, da ich diese info vor einem jahr bekommen habe.
Titel: Re: Versteuerung von Handelsvertretern §84
Beitrag von: Ralph am 01. August 2011, 17:54:19
yep , so ischt es....

beschränkte Steuerpflicht in D, es sei denn Du gründest eine GmbH und stellst Dich selbst als GF an.
Dann ist das GF Gehalt in Frankreich zu versteuern (wenn Du Grenzgänger bist) und die Erträge der GmbH in D.

Gruß Ralph