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Autor Thema: Versteuerung von Handelsvertretern §84  (Gelesen 3844 mal)

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Offline pinguin

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Versteuerung von Handelsvertretern §84
« am: 15. Juni 2011, 09:13:33 »
Hallo alle miteinander,

ich kann über die Hilfefunktion keine richtige Antwort finden. Ich hoffe trotzdem, daß jemand helfen kann.
Ich überlege ob ich mich nach §84 als Versicherungsvertreter selbstständig machen soll. Zur Zeit arbeite ich in einem festen Anstellungsverhältnis. Auf diese Art und Weise ist die Steuererklärung in F natürlich sehr einfach. Aber wie ist das wenn ich in D eine Handelsagentur eröffne? Weiß jemand bescheid? Oder noch besser: Ist jemand in der gleichen Lage?

Liebe Grüsse Dirk

Offline lilliputania

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Re: Versteuerung von Handelsvertretern §84
« Antwort #1 am: 15. Juni 2011, 16:25:56 »
So viel ich weiss, musst du dann in deutschland versteuern. 100% festlegen mag ich mich nicht, da ich diese info vor einem jahr bekommen habe.

Offline Ralph

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Re: Versteuerung von Handelsvertretern §84
« Antwort #2 am: 01. August 2011, 17:54:19 »
yep , so ischt es....

beschränkte Steuerpflicht in D, es sei denn Du gründest eine GmbH und stellst Dich selbst als GF an.
Dann ist das GF Gehalt in Frankreich zu versteuern (wenn Du Grenzgänger bist) und die Erträge der GmbH in D.

Gruß Ralph
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