Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Versteuerung von Abfindungen  (Gelesen 2580 mal)

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Offline Janine

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Versteuerung von Abfindungen
« am: 13. Februar 2020, 13:07:28 »
Hallo Zusammen, habt Ihr eine Tabelle oder einen Rechner gefunden, der zeigt, wie Abfindungen in Frankreich versteuert werden oder weiss das jemand?

Offline Ralph

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Re: Versteuerung von Abfindungen
« Antwort #1 am: 13. Februar 2020, 22:42:56 »
Ganz normal zum Gehalt dazuzählen.....
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline RomanH

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Re: Versteuerung von Abfindungen
« Antwort #2 am: 14. Februar 2020, 18:12:06 »
Hallo, meines Wissens nach werden Abfindungen normal, wie das Gehalt versteuert.
Aufpassen musst Du wo es versteuert wird.
Als Beispiel: Du bekommst eine Abfindung weil du 10 Jahre in Firma X gearbeitet. Du hast aber 8 Jahre in Deutschland gewohnt und die beiden letzten Jahre in Frankreich. Dann werden 80 % in Deutschland und 20 % in Frankreich versteuert.
Gruß
Roman

Offline Matthias#28

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Re: Versteuerung von Abfindungen
« Antwort #3 am: 17. Februar 2020, 14:01:53 »
Ich war wegen dem Thema extra beim Finanzamt Weissenburg und bekam folgende Auskunft:
Abfindungen die aufgrund eines Sozialplanes ausgezahlt werden sind in Frankreich steuerfrei.
Ich wurde noch darauf hingewiesen, das bei den "Entlassungspapieren" das Wort Sozialplan drauf stehen muss.
gruss Matthias

Offline PaulchenPanter

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Re: Versteuerung von Abfindungen
« Antwort #4 am: 23. Februar 2020, 14:50:24 »
Das ist richtig Matthias#28
2016 habe ich das selbe durchgemacht