Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Wachterini am 22. November 2018, 17:49:01

Titel: Versteuerung Firmenwagen als Grengänger, in D arbeiten & in F wohnen
Beitrag von: Wachterini am 22. November 2018, 17:49:01
Hallo! Ich habe hier im Forum gelesen dass zur Berechnung des Firmenwagens in F 12% vom Bruttolistenpreis herangezogen werden und die Kilometerpauschale (zB 20km Wohnung -> Arbeit) nicht berücksichtigt werden.

zB http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/deutsches-firmenwagen-und-in-frankreich-wohnen/

Auf meinem Lohnzettel steht:
Brutto Gehalt XXXX€
1% Regelung 400€
Entfernungspauschale 300€

Laut meinem Steuerberater müssen in Frankreich die 400€ sowie die 300€ als Geldwerter Vorteil versteuert werden da ich in Deutschland arbeite.

Meine Frage: liegt mein Steuerberater ggf. falsch oder gab es inzwischen eine Änderung?

Oder handelt es sich hierbei um unterschiedliche Sachverhalte und ich überlese etwas?
Titel: Re: Versteuerung Firmenwagen als Grengänger, in D arbeiten & in F wohnen
Beitrag von: hodge am 19. März 2021, 22:25:35
Wollte mal fragen, ob jemand etwas neues über das Thema weiß?

Schönen Gruß
Titel: Re: Versteuerung Firmenwagen als Grengänger, in D arbeiten & in F wohnen
Beitrag von: Waylon57 am 20. März 2021, 09:25:08
In Frankreich werden nur die 1% versteuert, der Anteil für die Fahrt zur Arbeit hingegen nicht. So kann man natürlich auch in der frais réels nicht die Kilometer angeben, was ja aber nicht so schlimm ist, da Pauschal ja immer noch 10% vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.
Titel: Re: Versteuerung Firmenwagen als Grengänger, in D arbeiten & in F wohnen
Beitrag von: Zaren am 29. März 2021, 08:36:20
Waylon57, wo gebe ich das an bei der Steuer mit dem 1 %?
Titel: Re: Versteuerung Firmenwagen als Grengänger, in D arbeiten & in F wohnen
Beitrag von: Ralph am 29. März 2021, 13:42:22
Die Zählst Du einfach bei Deinen Einkünften mit dazu .....
Titel: Re: Versteuerung Firmenwagen als Grengänger, in D arbeiten & in F wohnen
Beitrag von: Zaren am 23. April 2021, 22:19:38
Dann zahle ich diese ja fast doppelt. Gut in Deutschland bleibt von dem 1 % nicht viel übrig, da keine Lohnsteuer.
Trotzdem ist man doch irgendwie bestraft oder sehe ich was falsch?
Titel: Re: Versteuerung Firmenwagen als Grengänger, in D arbeiten & in F wohnen
Beitrag von: spirou am 24. April 2021, 06:18:40
Hallo,
wie kommst du darauf die 1% doppelt zu bezahlen?
Ist doch logisch, daß du die km nicht angeben kannst wenn dir dein AG das Auto zur Verfügung stellt.
Du hast einen geldwerten Vorteil von x €uro, weil das Auto dem Betrieb gehört und du es privat nutzen kannst.
Den muß man natürlich versteuern, dafür keine Ausgaben fürs Auto.
Mehr Geld kann man eigentlich nicht sparen.
Titel: Re: Versteuerung Firmenwagen als Grengänger, in D arbeiten & in F wohnen
Beitrag von: Ralph am 25. April 2021, 02:04:08
Dann zahle ich diese ja fast doppelt. Gut in Deutschland bleibt von dem 1 % nicht viel übrig, da keine Lohnsteuer.
Trotzdem ist man doch irgendwie bestraft oder sehe ich was falsch?

Du zahlst von diesen 1% in D Sozialversicherung und in F Lohnsteuer.
Also alles gut. Sei froh das Du die nicht in D versteuern musst.

Übrigens mußt Du auch den Weg von zuhause in die Arbeit versteuern - das ist meist das Teuerste überhaupt.
Wenn der Weg von Wohn- zur Arbeitsstätte zu weit ist kann es dann schnell sein das ein Dienstwagen unbezahlbar wird.