Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Versteuerung einer Abfindung  (Gelesen 4222 mal)

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Offline Amelie13

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Versteuerung einer Abfindung
« am: 06. Februar 2013, 18:06:48 »
Hallo liebes Forum,

kann mir jemand , vielleicht auch aus eigener Erfahrung sagen, wie eine Abfindung in Frankreich versteuert wird?

Ich habe soviel widersprüchliches zu diesem Thema gelesen.

Bei mir handelt es sich um eine betriebsbedingte Kündigung.

Ich wäre für Antworten sehr dankbar.

Liebe Grüße

Amelie

Offline Ralph

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Re: Versteuerung einer Abfindung
« Antwort #1 am: 06. Februar 2013, 19:04:15 »
Also bei uns wurde die Abfindung ganz normal mit in die Lohnbescheinigung mit eingerechnet (franz. Firmensitz mit franz. Aufhebungsvertrag) und somit auch ganz normal versteuert.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Sabine

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Re: Versteuerung einer Abfindung
« Antwort #2 am: 06. Februar 2013, 21:09:44 »
Wenn man ein Schreiben des AG vorlegen kann, dass betriebsbedingt gekündigt wurde, muss man wohl nicht versteuern. Die Info ist aber schon Ca. 3 Jahre alt

Offline frenchman

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Re: Versteuerung einer Abfindung
« Antwort #3 am: 07. Februar 2013, 14:37:12 »
O.K. bin mal gespannt wer alles über mich herfällt. :police:
Mein Tip: prüfe ob die Firma bei der Auszahlung der Abfindung einen eigenen Rechnungslauf macht.
Sollte dies so sein, hast Du selbst die Entscheidung wie Du damit verfährst. Ich hoffe Du weisst was ich meine.
Übrigens vor rd. 5 Jahren wurde eine solche Abfindung noch bei der Bewertung der evtl. anfallenden Zahlung durch das frz. Arbeitsamt berücksichtigt. Heute ist dies aber leider nicht mehr der Fall.

viel Glück bei der Arbeitsplatzsuche  :doppeld: