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Autor Thema: Versteuerung Abfindung bei Rückzug nach D  (Gelesen 2591 mal)

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banjo

  • Gast
Versteuerung Abfindung bei Rückzug nach D
« am: 10. März 2015, 09:13:45 »
Hi Leute,
ein Bekannter möchte wieder nach D zurückziehen, erwartet aber in diesem Jahr ein Abfindung. Diese möchte er natürlich in F versteuert wissen und nicht in D und mit dem Rückzug noch solange warten.
Wie verhält sich das steuerlich, d.h. wie lange nach Empfang der Abfindung muss er noch in F steuerlich gemeldet bleiben? Greift da auch die 183 Tage-Regel aus Steuerjahr bezogen, d.h. darf er im Steuerjahr de Abfindung max. 183 Tage nicht in F sein, also z. Bsp. im November nach D zurückziehen?
Weiss jemand was dazu?