Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Dieter am 29. Januar 2012, 20:38:48
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Bonjour, :winkerwinker:
ist die Verständigungsvereinbarung zur 183-Tage-Regelung (Artikel 13 Abs. 4) und zur
Anwendung der Grenzgängerregelung (Artikel 13 Abs. 5) vom 03.April 2006 (siehe auch link unten) noch so, auch mit den Fallbeispielen in Kraft oder gibt es hier neuere Vereinbarungen die berücksichtigt werden müssen? ???
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_74262/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Internationales__Steuerrecht/Staatenbezogene__Informationen/Frankreich/010__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf
Gruß
Dieter
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Ähm..... Habe mir den den Ministerium schieb schrab nichtbganz durchgelesen.. Aber was bedeutet das jetzt für uns?
Also für die die jeden Tag im Jahr über die Grenze fahren zur Arbeit und abends wieder Heim.....
Gruß.
michael