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Autor Thema: Verständigungsvereinbarung zur Anwendung Grenzgängerregelung vom 03.April 2006  (Gelesen 3160 mal)

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Offline Dieter

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Bonjour,  :winkerwinker:

ist die Verständigungsvereinbarung zur 183-Tage-Regelung (Artikel 13 Abs. 4) und zur
Anwendung der Grenzgängerregelung (Artikel 13 Abs. 5) vom 03.April 2006 (siehe auch link unten) noch so, auch mit den Fallbeispielen in Kraft oder gibt es hier neuere Vereinbarungen die berücksichtigt werden müssen?  ???

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_74262/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Internationales__Steuerrecht/Staatenbezogene__Informationen/Frankreich/010__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

Gruß

Dieter

Offline chevymichel

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Ähm..... Habe mir den den Ministerium schieb schrab nichtbganz durchgelesen.. Aber was bedeutet das jetzt für uns?

Also für die die jeden Tag im Jahr über die Grenze fahren zur Arbeit und abends wieder Heim.....



Gruß.


michael