Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: l'Alsacien am 17. März 2007, 13:10:49

Titel: Verständigungsvereinbarung zu Artikel 13 Abs. 4 und Abs. 5 des DBA
Beitrag von: l'Alsacien am 17. März 2007, 13:10:49
Dieses Dokument könnte, ob der wiederholt auftretenden Fragen zu diesem Themenkreis, von allgemeinem Interesse sein:

http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/internationales__steuerrecht/008,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

Noch eine Anmerkung: Das deutsche Grenzgebiet umfasst in BW und RP eine Zone von etwa 30 km Luftlinie entlang der Grenze plus das gesamte Saarland. Im Zweifelsfall muss beim zuständigen Finanzamt nachgefragt werden, ob sich die betreffende Gemeinde auf der entsprechenden Liste befindet oder nicht. Das französische Grenzgebiet umfasst die Départements Moselle (57), Bas Rhin (67) und Haut Rhin (68) in ihrer Gesamtheit.

mfG