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Autor Thema: Vermieten in Frankreich als Grenzgänger- Steuervorteile?  (Gelesen 3603 mal)

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Offline Dal-forno

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Vermieten in Frankreich als Grenzgänger- Steuervorteile?
« am: 16. Februar 2018, 19:38:22 »
Hallo zusammen,

mir hat jemand erzählt, dass man als Vermieter in Frankreich besondere Steuervorteile hat.

Also wenn man in Frankreich vermietet und hier auch versteuert- Grenzgänger in meinem Fall.

Hat jemand Infos dazu? Kann leider keinerlei Quelle finden.

Vorab besten Dank und LG aus Kerbach. Sandro Dal Forno

Offline Frontalier_CH

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Re: Vermieten in Frankreich als Grenzgänger- Steuervorteile?
« Antwort #1 am: 16. Februar 2018, 21:57:03 »
Hallo,

Es kommt darauf an. Es gibt hier in Frankreich Dinge wie "loi Pinel", dabei kann man in bestimmten Zonen mit angespannten Wohnungsmarkt in Neubauwohnungen investieren. Diese darf man nur für eine gewisse Höchstmiete an Mieter mit einem gewissen Höchsteinkommen vermieten. Das Gebäude selbst muss auch einige Kriterien erfüllen. Wenn das alles gegeben ist, kann man bis zu 21% des Kaufpreises binnen 12 Jahre von der Steuer zurück bekommen. Natürlich nur wenn man in Frankreich versteuert, sonst bringt einem der Steuerrabbat nichts. Am Besten mal bei der Hausbank nachfragen, viele bieten sowas an und übernehmen sogar die Verwaltung. Man muss sich das aber durchrechnen und überlegen, manchmal ist es doch rentabler, in Bestandswohnungen zu investieren. Ein Vorteil ist bei Loi Pinel Neubauwohnungen, dass viele Banken das ohne Eigenkapital finanzieren und man nur sehr wenig Kaufnebenkosten bezahlt.

Hier eine Seite mit den verschiedenen Loi Pinel Zonen. Von A1 bis B1. Ich selbst würde nicht in ein Objekt investieren, was zu weit entfernt wäre und wo ich die Lage nicht einschätzen kann. Im Grenzgängerbereich ist z.B. Loi Pinel fähig: Strasbourg und ggf. einige Gemeinden drum herum und verschiedene Gemeinden an der schweizer Grenze vor Basel, eben dort wo Wohnraum stark nachgefragt wird. Auf dem platten Land gibt es normalerweise keine Loi Pinel Möglichkeiten. Anbei die Loi Pinel Seite von Strasbourg und eine Auflistung aller Loi Pinel fähigen Orte im Elsass. Die Loi Pinel Klasse B2 wurde seit diesem Jahr abgeschafft. Es gibt nur noch A bis B1.

https://www.la-loi-pinel.com/villes-pinel/loi-pinel-strasbourg/
« Letzte Änderung: 16. Februar 2018, 22:07:54 von Frontalier_CH »

Offline Dal-forno

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Re: Vermieten in Frankreich als Grenzgänger- Steuervorteile?
« Antwort #2 am: 17. Februar 2018, 01:19:05 »
Vielen Dank für die Mühe - dann habe ich das auch mal verstanden und werde mich bei der Bank informieren. - aber wie sieht es bei den sonstigen Immobilien aus? Einfach wie in Deutschland Zinsen, Instandhaltungskosten und Abschreibung? Oder gibt es sonstige Förderungen oder Steurliche Absetzmöglichkeiten?

Offline Frontalier

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Re: Vermieten in Frankreich als Grenzgänger- Steuervorteile?
« Antwort #3 am: 19. Februar 2018, 10:32:41 »
Guten Tag,
ich kann dir aus meiner persönlichen Sicht schildern, was dich als Vermieter erwartet:

Ich bin Eigentümer einer Bestandsimmobilie und vermiete diese.
Ich habe demzufolge keine Steuervorteile wie z.B. Loi Pinel.

Es gibt 2 Möglichkeiten dich steuerlich behandeln zu lassen:
1) Es erfolgt eine ganz genaue Abrechnung unter Einreichung sämtlicher Vorgänge, Renvorierungen etc. in deiner Immobilie. Also solltest du viel renovieren müssen, oft Handwerker vor Ort haben etc. dann würde sich wohl diese Art der Versteuerung lohnen, da du sehr viel absetzen kannst. Hier würde ich jedoch einen Steuerberater heranziehen.

2) Die Versteuerung gemäß "Micro fonciers". Diese Form erleichtert dir enorm die Verwaltung und die Steuerschuld lässt sich auf simple Art und Weise ermitteln.
Von deinen Bruttomieteinnahmen werden dir pauschal 30% als Abzug gewährt. -> Du versteuerst 70% deiner Bruttomieteinnahmen mit deinem persönlichen Einkommenssteuersatz in Frankreich. Jetzt kommt es natürlich darauf an in welcher "bareme" du dich befindest. Solltest du schon in der Bareme mit deinem Gehalt von 30 % sein wird dementsprechend die Vermietung on top mit 30 % versteuert. Hinzu kommen die frz. Sozialabgaben die mitunter 16% inzwischen betragen!!! Bei Grenzgängern ist jedoch noch nicht fallabschließend geklärt ob die Sozialabgaben rechtens sind. Also Widerspruch einlegen und abwarten was das Gericht in Straßburg entscheidet. In meinem Fall bisher noch keine Antwort seit Juni 2017. Lt. Urteil des EuGH verstößt hier Frankreich gegen geltendes EU-Recht. Hier ist es egal wie viel du in Renovierungen etc. in dem Jahr in die Wohnung gesteckt hast. Es bleibt immer bei den pauschalen 30 % Minderung.

Jetzt muss jeder selbst entscheiden ob sich eine Vermietung lohnt.
Hinzu kommt die Grundsteuer, Hausverwalter etc. die man als Vermieter noch blechen darf.

Am wenigsten von der Miete bleibt dem Vermieter. Der Staat kassiert am Meisten.