Guten Tag,
ich kann dir aus meiner persönlichen Sicht schildern, was dich als Vermieter erwartet:
Ich bin Eigentümer einer Bestandsimmobilie und vermiete diese.
Ich habe demzufolge keine Steuervorteile wie z.B. Loi Pinel.
Es gibt 2 Möglichkeiten dich steuerlich behandeln zu lassen:
1) Es erfolgt eine ganz genaue Abrechnung unter Einreichung sämtlicher Vorgänge, Renvorierungen etc. in deiner Immobilie. Also solltest du viel renovieren müssen, oft Handwerker vor Ort haben etc. dann würde sich wohl diese Art der Versteuerung lohnen, da du sehr viel absetzen kannst. Hier würde ich jedoch einen Steuerberater heranziehen.
2) Die Versteuerung gemäß "Micro fonciers". Diese Form erleichtert dir enorm die Verwaltung und die Steuerschuld lässt sich auf simple Art und Weise ermitteln.
Von deinen Bruttomieteinnahmen werden dir pauschal 30% als Abzug gewährt. -> Du versteuerst 70% deiner Bruttomieteinnahmen mit deinem persönlichen Einkommenssteuersatz in Frankreich. Jetzt kommt es natürlich darauf an in welcher "bareme" du dich befindest. Solltest du schon in der Bareme mit deinem Gehalt von 30 % sein wird dementsprechend die Vermietung on top mit 30 % versteuert. Hinzu kommen die frz. Sozialabgaben die mitunter 16% inzwischen betragen!!! Bei Grenzgängern ist jedoch noch nicht fallabschließend geklärt ob die Sozialabgaben rechtens sind. Also Widerspruch einlegen und abwarten was das Gericht in Straßburg entscheidet. In meinem Fall bisher noch keine Antwort seit Juni 2017. Lt. Urteil des EuGH verstößt hier Frankreich gegen geltendes EU-Recht. Hier ist es egal wie viel du in Renovierungen etc. in dem Jahr in die Wohnung gesteckt hast. Es bleibt immer bei den pauschalen 30 % Minderung.
Jetzt muss jeder selbst entscheiden ob sich eine Vermietung lohnt.
Hinzu kommt die Grundsteuer, Hausverwalter etc. die man als Vermieter noch blechen darf.
Am wenigsten von der Miete bleibt dem Vermieter. Der Staat kassiert am Meisten.