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Autor Thema: Verlust des Grenzgängerstatus wegen Versetzung nach Frankfurt  (Gelesen 4693 mal)

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Offline AngehenderExGrenzgänger

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Liebe Fachkundigen, Erfahrenen, Kreativen, ...,

ich bin zur Zeit in der Grenzregion Moselle wohnhaft und in Saarbrücken arbeitend, somit nach Definition Grenzgänger und erfreue mich der entsprechenden steuerlichen Behandlung !

Am 01.01.2014 werde ich aber von meinem Arbeitgeber nach Frankfurt/M versetzt und verliere somit meinen Grenzgängerstatus.

Einen Telearbeitsplatz werde ich leider nicht bekommen können, aber es besteht die Möglichkeit 10 Stunden pro Woche von zu Hause aus zu arbeiten.

Meine Überlegungen gehen zur Zeit in folgenden Richtung:

Montag 5 h Home-Office in Frankreich
Dienstag Anreise und 10 h Arbeit in Frankfurt, Rückreise nach Frankreich
Mittwoch Anreise und 10 h Arbeit in Frankfurt, Rückreise nach Frankreich
Donnerstag Anreise und 10 h Arbeit in Frankfurt, Rückreise nach Frankreich
Freitag 5 h Home-Office in Frankreich

Ist es dann so, dass ich meinen Lohn erstmal in Deutschland versteuert bekomme, die dreimaligen An-/Abreisen nach Frankfurt pro Woche steuerlich geltend machen kann, 40 % der Lohnsteuer vom deutschen Finanzamt zurück fordern kann, diese 40 % dann in Frankreich versteuern (bei Ansetzung des gesamten Lohn für die Progression) ?

Hat jemand Erfahrungen oder andere Tipps, um möglichst wenig Steuern zu zahlen ?
Kann mir jemand einen guten (wenn möglich deutschsprachigen) Steuerberater/-jurist für dieses Problem (internationales Steuerrecht D/F) empfehlen ?

Bei den üblichen Anlaufstellen ist nicht so viel Hilfe zu bekommen (leider), da es sich schon um eine komplizierte und seltene Materie handelt.

Danke für Eure Unterstützung
Stefan

banjo

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Re: Verlust des Grenzgängerstatus wegen Versetzung nach Frankfurt
« Antwort #1 am: 07. Januar 2013, 12:58:27 »
Hast ne PN bzgl. Empfehlung Steuerberater.

Offline moni

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Re: Verlust des Grenzgängerstatus wegen Versetzung nach Frankfurt
« Antwort #2 am: 08. Januar 2013, 12:34:03 »
Hallo Stefan,

Aus meiner Erfahrung könnte es so gehen:
- Bescheinigung Deines Arbeitgebers über die 10 Stunden Homeoffice für das Finanzamt in D
- Es ist egal, ob Du abends wieder nach F zurückfährst oder nicht, denn dieser Tag ist in jedem Fall "grenzgängerschädlich"
- Wenn Du recht sicher bist, dass keine weiteren größeren Abweichungen von Deinem F/D-"Rhythmus" auftreten, dann mach das gleich am Jahresanfang mit Deinem D-Arbeitgeber aus, dass nur die 60% Deines Gehalts in D versteuert werden
- Melde dem französischen Finanzamt (das habe ich über einen Steuerberater in D machen lassen), die Höhe Deines in F zu versteuernden Einkommens. Da das ja immer erst im Folgejahr passiert, weißt Du den Betrag ja schon im voraus
- Mach am besten eine Exceltabelle mit den Tagen, an denen Du in F und in D gearbeitet hast, in die Du auch Urlaubs- und Krankheitstage einträgst; am Jahresende rechnest Du dann die Arbeitstage in D und F prozentual aus, das ist dann die Basis für beide Finanzämter. Die Excel-Tabelle ausdrucken, mit Datum und Unterschrift versehen; das hatte bei mir ausgereicht. Einmal wollte das deutsche Finanzamt diesen Split vom Arbeitgeber bestätigt haben, was kein Problem war
- Um die An- und Abreisen steuerlich geltend zu machen, brauchst Du ein in F zugelassenes Fahrzeug

Viel Erfolg!
Moni

Offline Herberti

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Re: Verlust des Grenzgängerstatus wegen Versetzung nach Frankfurt
« Antwort #3 am: 14. Januar 2013, 09:55:37 »
Hallo + Achtung !!!  dann wirst du pauschalversteuert, ist noch schlechter wie Lohnsteuer KL 6!!!!
Dipl.-Kfm. Ingrid Reichertz Tel 06898 294275 ist Steuerberaterin und kennt
sich bestens aus. Die Beratungsstunde kostet ca. 80 bis 100€
Gruß Herby
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