Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: saarlo am 10. Oktober 2010, 17:08:44
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Hallo,
habe für die Steuererklärungen 2006 + 2007 vom französischen Finanzamt in 2010 neue Bescheide bekommen. Da werden recht hohe Nachzahlungen verlangt :-[ . Kennt jemand die Fristen, innerhalb derer solche Nachforderungen möglich sind? Hab im WIKI leider nichts gefunden. Für eine Info bin ich echt dankbar.
LG saarlo
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Hallo,
mich würde auch mal interessieren, ob sich jemand bezügl. der Verjährungsfristen auskennt?!
Viele Grüße
Stini
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hallo stini,
die verjährungsfrist für steuernachzahlungen beträgt 3 Jahre. gruss
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Vielen lieben Dank :winkerwinker: