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Autor Thema: Verheiratet aber getrennt lebend! Einer in D einer in F  (Gelesen 4876 mal)

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Offline chevymichel

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Verheiratet aber getrennt lebend! Einer in D einer in F
« am: 23. Januar 2013, 12:12:44 »
Hy Leut, jetzt wird's komplex. Lach...

Da ja meine Frau unbedingt wieder " Heim " möchte wird es wahrscheinlich so laufen das sie mit den Kids erstmal bis alles in Frankreich geklärt ist und so, zu ihrer Mutter zieht..

Jetzt haben wir hierdurch natürlich die Konstellation das ich ja weiterhin in FR bleibe ( Haus einene Firma ect. )

Beide Arbeinen wir ( Hauptberuflich ) in Deutschland...

Jetzt stelle ich mir so einige fragen... Durch die Kinder und den Mann der im Ausland lebt kann sie ja in D Steuerklasse 2 bekommen...

Aber wie läuft das dann bei mir?  Bei der nächsten Steuererklärung muss ich ja irgend etwas eintragen..

Muss ich dann Frau und Kinder mit drauf machen ( Frau dann halt ohne Einkommen weil in D Steuerpfilchtig )

Oder ist das dann wieder eine Steuererklärung wie Früher unverheiratet und ohne Kids...

Naja vieleicht hat ja jemand nen Tip oder Erfahrungen hiermit..

Bis dann..

Merci


banjo

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Re: Verheiratet aber getrennt lebend! Einer in D einer in F
« Antwort #1 am: 23. Januar 2013, 12:15:16 »
Vielleicht solltest Du bei einer so komplexen Situation mal ein paar Euro in einen Steuerberater investieren. Ich könnte Dir einen empfehlen, wenn Du willst.

Offline chevymichel

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Re: Verheiratet aber getrennt lebend! Einer in D einer in F
« Antwort #2 am: 23. Januar 2013, 12:41:31 »
Also in Frankreich hab ich einen... Danke...

Bin gerade am spielen beim Online Rechner ( Frankreich ). Was mich wundert..

In Deutschland bekommt man ja ein Kind immer nur in 0,5 angerechnet. Es sei denn man hat es alleine auf der Karte..

In Frankreich also in dem Simulator macht es keinen Unterschied, ob ich das Kind als Verheiratet oder getrennt mit angebe.. Es bleibt immer nur 0,5.  Hmmm....


Mal abwarten..

Offline XY

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Re: Verheiratet aber getrennt lebend! Einer in D einer in F
« Antwort #3 am: 23. Januar 2013, 20:21:33 »
Die Frage hast Du bereits in einem anderen Pfad gestellt, dort habe ich sie wie folgt beantwortet:

Hallo zusammen, das ist eigentlich recht einfach:
Eine Zusammenveranlagung wird bei der hier geschilderten Situation nicht erfolgen können, also getrennte Veranlagung im jeweiligen Land. Eine Anrechnung im anderen Land wird nach deutschem Recht nicht erfolgen, in F wird es gleich sein.
Kompetente persönliche Beratung ggn. PM.

Grüße

Offline Saarlodris

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Re: Verheiratet aber getrennt lebend! Einer in D einer in F
« Antwort #4 am: 30. März 2019, 17:16:18 »
Hallo, ich weiß es ist schon lange her, aber ich würde gerne wissen was nun als Ergebnis raus gekommen ist. Mit welchem Faktor wurde gerechnet? 1 oder 1,5 oder sogar 2 ?

Offline Dragonvamp

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Re: Verheiratet aber getrennt lebend! Einer in D einer in F
« Antwort #5 am: 30. März 2019, 18:51:40 »
Naja Fakt ist, dass man kein Kind bei sich angeben kann, das nicht bei einem lebt.

Somit bleibt der Faktor wohl bei einer Person immer nur 1.