Die Frage hast Du bereits in einem anderen Pfad gestellt, dort habe ich sie wie folgt beantwortet:
Hallo zusammen, das ist eigentlich recht einfach:
Eine Zusammenveranlagung wird bei der hier geschilderten Situation nicht erfolgen können, also getrennte Veranlagung im jeweiligen Land. Eine Anrechnung im anderen Land wird nach deutschem Recht nicht erfolgen, in F wird es gleich sein.
Kompetente persönliche Beratung ggn. PM.
Grüße