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Autor Thema: Unterjährig zum Grenzgänger - wie Situation in Steuererklärung erfassen?  (Gelesen 3208 mal)

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Offline tp_two

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Liebe Community,

mein Sachverhalt dreht sich zwar um eine Grenzgängerkonstellation zwischen Deutschland und Österreich - da die DBA's  ja grundsätzlich ident sind, wäre ich froh, wenn ich meine Situation doch kurz hier darstellen dürfte, da ich hierzu schon so vieles gegoogelt habe, aber ich mich diesbezüglich einfach nicht 100% zufriedenstellend informieren konnte...

Meine Situation ist wie folgt:
Ich habe mit 24.09.2015 meinen Hauptwohnsitz von Österreich nach Deutschland verlegt, bin aber weiterhin in Österreich Unselbständig Erwerbstätig. Da ich aufgrund der Umstände nun auch als Grenzgänger gelte (tägliches pendeln, innerhalb der 30-KM-Lufgrenze), bin ich laut Bescheid Einkommenssteuermäßig ab diesem Tag beim Deutschen Finanzamt veranlagt, mein Österreichischer Arbeitgeber zahlt mir ab diesem Zeitpunkt das Gehalt brutto aus und ich überweise meine Steuer über vierteljährliche Vorschreibungen an das Deutsche Finanzamt. Soweit so gut.

Nun muss ich meine Steuer für den Zeitraum 24.09.2015 bis 31.12.2015 in dem Fall erstmalig für Deutschland erklären. Gehe ich richtig in der Annahme, dass für die Besteuerung in Deutschland nur das Einkommen vom 24.09. bis 31.12.2015 maßgebend ist und mein bereits in Österreich besteuertes Einkommen vom 01.01. bis 23.09.2015 hier keine Relevanz hat? Gibt es im Übrigen spezielle Grenzänger-Formulare, über welche die Steuer erklärt werden kann oder wie muss eine solche Konstellation diesbezüglich abgebildet werden?!


VIELEN DANK für jegliche Rückmeldung
tp_two



« Letzte Änderung: 22. März 2016, 10:51:32 von tp_two »

Offline soso

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Liebe Community,

mein Sachverhalt dreht sich zwar um eine Grenzgängerkonstellation zwischen Deutschland und Österreich - da die DBA's  ja grundsätzlich ident sind, ...
Hallo tp_two

Da wär ich aber mehr als vorsichtig was die Gleichheit der DBAs angeht. Die sind ziemlich auf lokale Bedürfnisse und Befindlichkeiten abgestellt und meist wird was das angeht zwischen den Staaten gefeilscht wie auf einem Basar. Das deutsch-franz. ist uralt (stammt aus einer Zeit als F witschaftlich stärker war als D) und wird nur deshalb nicht nachgebessert, weil die Französische Regierung sich (zum Glück) da ordentlich quer legt. Die deutschen Behörden würden liebend gerne ihre deutschen Mitbürger(bzw.Mitarbeiter) jenseits der Grenze abkassieren, die Franzosen schauen wo sie an der deutschen Wirtschaft partizipieren können. 
Wie die Situation D-AT ist weiß ich nicht - sie könnte (dürfte) eine ganz Andere sein!   

Die meisten hier im Forum leben zudem in F (kennen sich daher eher mit F als mit D aus)

Viele Grüße an die bayr./österreichische Grenze  :winkerwinker: