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Autor Thema: Unterhaltszahlungen Absetzbar von der Steuer in Frankreich??  (Gelesen 4273 mal)

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Offline heiko80

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Hallo Community,
ich habe eine Frage zum Thema Unterhaltszahlungen und Steuern in Frankreich.
Ich lebe im Elsass bin deutscher und arbeite in Deutschland ich habe ein Kind mit meiner Ex (Französin) das Kind lebt bei meiner Ex, siehe Wohnen beide in Frankreich.
Ich leiste freiwilligen Unterhalt jeden Monat, jetzt meine Frage:
Kann ich meine Unterhaltszahlung von der französischen Steuer absetzen, wenn ja was brauche ich dafür...
Vielen Dank für eure Hilfe...

Offline Frontalier

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Re: Unterhaltszahlungen Absetzbar von der Steuer in Frankreich??
« Antwort #1 am: 22. Februar 2017, 08:20:26 »
Guten Morgen Heiko,

ich weiß von einem Bekannten (lt. seiner Aussage), dass er Unterhaltszahlungen absetzen kann in der frz. Steuererklärung. Das macht es sehr interessant für ihn in Frankreich zu leben. Wo er das jedoch angibt, das weiß ich nicht.

Ich hoffe ich konnte zumindest etwas weiterhelfen.

Gruß

Offline Dragonvamp

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Re: Unterhaltszahlungen Absetzbar von der Steuer in Frankreich??
« Antwort #2 am: 22. Februar 2017, 08:25:51 »
Hey, mein ex und ich machen das auch. Er zahlt mir für unseren Sohn freiwilligen Unterhalt.
Also, gibt das in der Steuer an, genauso muss ich das auch.
Irgendwas mit "pension". Müsste das vor Augen sehen um genau zu wissen welche Rubrik nun.
Jedenfalls gebe ich Name mit an von wem und für wen. Er ebenso an wen für wen.
Gleichzeitig überweist er mir das Geld nur unter dem Titel "Unterhalt".
So machen wir das nun schon gute sechs Jahre. Kontrolliert wurde das bis dato nicht (alles andere schon) und die Überweisung mit Betitelung ist dann eher für eine potenzielle Überprüfung, dass man was in der Hand hat.

Hoffe konnte dir helfen

Offline Gabrielle

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Re: Unterhaltszahlungen Absetzbar von der Steuer in Frankreich??
« Antwort #3 am: 22. Februar 2017, 08:43:24 »
„Pension alimentaires“
Wurde bei uns - Unterhalt Kinder meines Mannes - anerkannt bis über einen Betrag von 6.000,00 Euro.
Das ist aber schon einige Jahre her. Könnte also sein, dass sich der Betrag zwischenzeitlich erhöht (oder verringert) hat.
Links:
http://droit-finances.commentcamarche.net/faq/5495-montant-des-pensions-alimentaires-bareme-de-calcul
Und hier, auch interessant:
https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F991
Hebe deine Überweisungs“träger“ bitte gut auf. Eventuell der Steuererklärung eine Kopie der Überweisungen beifügen. (Wir haben es jedenfalls immer so gemacht.)
Allen einen schönen Tag Gabrielle