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Autor Thema: Unterhalt volljähriges "Kind"  (Gelesen 7147 mal)

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Offline onjaanja

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Unterhalt volljähriges "Kind"
« am: 30. Mai 2012, 12:10:20 »
Hallo,

gemäß Düsseldorfer Tabelle beträgt der Unterhalt für eine volljährige mit eigenem Wohnsitz 670,- Euro/Monat.
Ich habe der Tochter - 20 Jahre ausbildungsplatzsuchend (daher Kindergeldanspruch 184 Euro) - von diesen 670 Euro das Kindergeld von 184,- Euro abgezogen und somit 486 Euro / Monat überwiesen, diesen Betrag (5.832 Euro) habe ich jetzt auch in Formular 2042 6 GI eingetragen.
Jetzt hat die Tochter allerdings - während ausbildungsplatzsuchend - gejobbt und auch zeitweise einen Verdienst gehabt....
Diesen Verdienst habe ich allerdings unberücksichtigt gelassen und ihr jeden Monat den selben Betrag überwiesen.
Kann das jetzt zu Problemen beim Finanzamt führen...
Aber in der Steuererklärung habe ich angegeben was ich tatsächlich - nachweislich - überwiesen habe, "Einkommen" der Tochter wurde allerdings nicht erwähnt, hätte ich das evtl. doch angeben müssen....

Vielen Dank für Eure Antworten bzw. Tipps...

LG
onjaanja

Offline -Helmut-

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Re: Unterhalt volljähriges "Kind"
« Antwort #1 am: 30. Mai 2012, 12:54:07 »
Abzugsfähige Beträge von der Summe der Einkünfte sind u.a.

Unterhalt an Kinder über 18 Jahre mit maximal 5.729,00 Euro pro Jahr unter folgenden Bedingungen:
das Kind darf nicht unter dem Dach der Eltern oder des Elternteils wohnen das den Unterhalt zahlt,
das Kind darf nicht eine Zusammenveranlagung beantragt haben mit den Eltern bzw des Unterhalt zahlenden Elternteils,
das Kind darf selbst keine Einnahmen oder nur geringe Einnahmen haben, die nicht ausreichen zum Leben, was meistens der Fall ist wenn das Kind Schüler, Student oder arbeitslos ist.

Der Unterhalt muss per Bankauszügen nachgewiesen werden aus denen diese Überweisungen ersichtlich sind.

Fraglich bleibt nun, ob das Finanzamt von dir verlangen kann die jeweiligen Einküfte deiner Tochter zu ermitteln und zu berücksichtigen. Vor allem wenn diese Einkünfte erwartungsgemäß gering sind.
Da du die angegebenen Zahlungen tatsächlich geleistet hast, dürften diese auch voll abzugsfähig sein.

Störe dich nicht an den 5729,00 Euro. Der hier genannte Betrag bezieht sich auf die von der Bemessungsgrundlage abzugsfähigen Beträge der CSG. (Contribution Sociale Generalise) und der hier von mir genannte Wert bezog sich auf das Jahr 2010. Den aktuellen Wert kenne ich derzeit nicht. 2010 betrug er 5,80 % bezüglich CSG.

LG Toyo
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

Offline Stini

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Re: Unterhalt volljähriges "Kind"
« Antwort #2 am: 30. Mai 2012, 13:15:11 »
Hallo,

unsere Kinder werden mit uns veranlagt (rattachement)...Einkünfte der Kinder müssen nicht angegeben werden, sofern sie eine gewisse Summe nicht übersteigen (4.000,- glaube ich, da bin ich mir nicht 100 % sicher, aber die sind es mindestens)


Offline spirou

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Re: Unterhalt volljähriges "Kind"
« Antwort #3 am: 30. Mai 2012, 13:21:09 »
Frage:

Warum richtet sich jemand, der in F wohnt nach einer "Düsseldorfer Tabelle"????
Ist die verbindlich für Europa?

Offline onjaanja

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Re: Unterhalt volljähriges "Kind"
« Antwort #4 am: 30. Mai 2012, 19:14:02 »
tja... als die Kinder noch minderjährig waren, hatten sie mit der Mutter in Deutschland gewohnt (wohnen auch noch heute in D) und die Unterhaltsansprüche kamne aus Deutschland... ich dachte eigentlich immer das wäre so o.k. und habe es nie in Frage gestellt ob ich evtl. nach der franz. Unterhaltstabelle Unterhalt zahlen könnte...
Lg

Offline onjaanja

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Re: Unterhalt volljähriges "Kind"
« Antwort #5 am: 30. Mai 2012, 19:16:54 »
Vielen Dank für Eure Antworten... dann bin ich ja beruhigt und über 4.000 Euro hat sie auch nicht verdient....
DANKE an alle für Eure schnellen Antworten...

LG

Offline Gabrielle

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Re: Unterhalt volljähriges "Kind"
« Antwort #6 am: 31. Mai 2012, 06:11:09 »
Frühen guten Morgen onjaanja und alle anderen,

für Kinder - auch die volljährigen - die noch in Deutschland ansässig sind, gilt die Düsseldorfer Tabelle und nicht französische Unterhaltsbedingungen - also, DT gültig nur für Deutschland, nicht für Europa! € 670 sind vorgesehen für StudentInnen, für über 18jährige, die nicht studieren, geht es nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Elternteile (wenn diese getrennt lebend oder geschieden sind) und aus diesem Einkommen (von / bis) beider wird anteilig prozentual der zu zahlende Unterhalt ermittelt (selbstverständlich unter Abzug des an das "Kind" zu zahlenden Kindergeldes). Für das Jahr 2011 wird in der frz. Steuererklärung ein Höchstbetrag von € 5.698,00 berücksichtigt, alles, was darüber hinausgeht, nicht - aber immer noch besser als in "Ditscheland", da wird der Unterhalt unter "Vergnügungssteuer" ;-) geführt und man kann null € absetzen. Alles oben Erwähnte gilt für "Kinder", die in Deutschland ansässig sind und/oder dort studieren und denen man Unterhalt zahlt. "Kinder", die bei den Eltern in Frankreich leben, werden gemeinsam mit den Eltern veranlagt und da gilt dann tatsächlich keine Düsseldorfer Tabelle. @ Toyo, leider waren die € 5.729,00 mal, da wird auch von Jahr zu Jahr gekürzt.

Allen einen schönen Tag und falls weitere Auskünfte gewünscht, gerne - Gabrielle

Offline onjaanja

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Re: Unterhalt volljähriges "Kind"
« Antwort #7 am: 31. Mai 2012, 06:56:51 »
Hallo Gabriele,
vielen Dank für die ausführliche Info.... Supiiiiiiii.

 :doppeld:

LG
Onjaanja

Offline Stini

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Re: Unterhalt volljähriges "Kind"
« Antwort #8 am: 31. Mai 2012, 08:39:10 »
kleine Korrektur zu Gabrielles Ausführungen: Kinder, die in Deutschland leben (Schule/Studium), dürfen auch  mit den Eltern steuerlich veranlagt werden. Je nach Einkommen ist das die günstigere Variante...


Offline Gabrielle

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Re: Unterhalt volljähriges "Kind"
« Antwort #9 am: 01. Juni 2012, 06:14:41 »
Guten Morgen an alle,

Stini hat das zutreffend dargestellt - mit einer kleinen Ausnahme, die ich meinte: Wenn die Eltern getrennt lebend oder geschieden sind und demzufolge, wie meist üblich, die Kinder bei der Mutter in Deutschland leben. Dies hatte ich in Klammer gesetzt, weil ich von diesem Fakt ausging.

Grüße Gabrielle