Frühen guten Morgen onjaanja und alle anderen,
für Kinder - auch die volljährigen - die noch in Deutschland ansässig sind, gilt die Düsseldorfer Tabelle und nicht französische Unterhaltsbedingungen - also, DT gültig nur für Deutschland, nicht für Europa! € 670 sind vorgesehen für StudentInnen, für über 18jährige, die nicht studieren, geht es nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Elternteile (wenn diese getrennt lebend oder geschieden sind) und aus diesem Einkommen (von / bis) beider wird anteilig prozentual der zu zahlende Unterhalt ermittelt (selbstverständlich unter Abzug des an das "Kind" zu zahlenden Kindergeldes). Für das Jahr 2011 wird in der frz. Steuererklärung ein Höchstbetrag von € 5.698,00 berücksichtigt, alles, was darüber hinausgeht, nicht - aber immer noch besser als in "Ditscheland", da wird der Unterhalt unter "Vergnügungssteuer" ;-) geführt und man kann null € absetzen. Alles oben Erwähnte gilt für "Kinder", die in Deutschland ansässig sind und/oder dort studieren und denen man Unterhalt zahlt. "Kinder", die bei den Eltern in Frankreich leben, werden gemeinsam mit den Eltern veranlagt und da gilt dann tatsächlich keine Düsseldorfer Tabelle. @ Toyo, leider waren die € 5.729,00 mal, da wird auch von Jahr zu Jahr gekürzt.
Allen einen schönen Tag und falls weitere Auskünfte gewünscht, gerne - Gabrielle