Hallo Gabrielle,
natürlich war ich auf der Demo. Nachdem ich hier im Forum die Frontaliers so heftig verteidigen musste, blieb da keine andere Wahl. Bestimmt sieht man sich in Zukunft.
Zur Sache (und für Stefans Bekannten):
Ja, eine Erklärung in D sollte schon gemacht werden. Mit Progressionsvorbehalt werden nur die in D steuerpflichtigen Einkünfte bedacht. Wenn die nicht da sind, weil es ja nur die F-Rente gibt, greift der Progressionsvorbehalt ins Leere, es fallen keine Steuern an.
Das Ergebnis in F, im umgekehrten Fall, ist dasselbe. Nur deutsche Rente, keine weiteren Einkünfte, der crédit d'impôt auf die deutsche Rente ist so hoch wie die gesamte Steuer, also bleibt null Steuer übrig. (Auch wenn infobest etwas anderes sagt) *
Grüße
* Nachtrag:
infobest veröffentlicht sehr viele gute und hilfreiche Informationen. Beim crédit d'impôt liegen sie schief.