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Autor Thema: Unterhalt Kind  (Gelesen 12955 mal)

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Offline tobytweety

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Unterhalt Kind
« am: 05. April 2013, 13:59:24 »
Hallo,

ich lebe schon seit längerem in Frankreich. Den Höhe des Kindesunterhalt habe ich freiwillig in angemessener Höhe meines Einkommens gezahlt. Jetzt gib es Stress und meine Ex-Frau will mehr Geld. Lt Düsseldorfer Tabelle wird das Nettoeinkommen zur Berechnung des Unterhaltes herangezogen. Mein Nettoeinkomme ist jedoch in Frankreich wesentlich höher als in Deutschland, zumal die Steuer auch jährlich gezahlt wird und von meinem Lohn nicht abgezogen wird. Jetzt meine Frage von welchem Netto wird den ausgegangen? Es ist ja nicht so, dass ich in Frankreich keine Steuern zahle. Wenn also von meinem Netto ausgegenagen wird, ist das das Netto was mein AG überweist oder kann ich davon auch etwas abziehen wie z.B. die Steuer in Frankreich.

Offline Gabrielle

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Re: Unterhalt Kind
« Antwort #1 am: 05. April 2013, 17:07:21 »
Hallo toby,
ja, das ist so eine Sache mit dem freiwilligen Unterhalt zahlen. Ich kann mir schon vorstellen, warum deine Ex jetzt mehr Unterhalt gezahlt haben möchte, denn, dass man in Frankreich lebend mehr in der Tasche hat, spricht sich meist auch bis zu den Exen rum.
Egal, wo du dein Netto hast, Unterhalt richtet sich nach deinen Nettoeinkünften. Ob in Frankreich oder Deutschland. Du kannst, klar doch, alle relevanten Abzüge geltend machen und was dann übrig bleibt, zählt als dein Einkommen, anhand dessen der Unterhalt berechnet wird. Übrigens, für 2013 hast du einen höheren Selbstbehalt. Der liegt jetzt bei Euro 1.000,00 - 2012 waren das noch Euro 950,00.

Es wird gerne das Netto, was dein Arbeitgeber überweist, genommen. Wenn dieses Netto aber aufgrund von Steuerzahlungen in Frankreich geringer ausfällt, dann ist das dein Netto, was genommen wird. Also, bitte achte darauf und auch auf Abzüge von sonstigen Zahlungen: Versicherungen etc. Nur keine Rückzahlungsraten bei Hauskauf etc. Da dürfen aber die Zinsen abgezogen werden. (Ich "rate" hier einfach ins Blaue. Kenne ja deine finanziellen Verhältnisse nicht). Wollte einfach nur mal darauf hinweisen.

lg Gabrielle

Offline balu511

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Re: Unterhalt Kind
« Antwort #2 am: 07. April 2013, 17:28:11 »
Es ist aber auch eine Tatsache, dass die Lebenshaltungskosten in F höher sind wie in D. Deshalb muss dabei auch der Lebenshaltungskostenindex eingerechnet werden. Bitte google mal, der wird -so meine ich- in Wiesbaden erstellt und kann jährlich abgefragt werden.

Offline Alice

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Re: Unterhalt Kind
« Antwort #3 am: 07. April 2013, 21:36:54 »
Hallo balu511,

danke für die Info! Ich habe jetzt geschaut und der Lebenshaltungsindex für D beträgt aktuell 105,1. Den für F konnte ich nicht finden, kannst du mir den nennen? Und weißt du, was man dann mit dieser Zahl macht? Frage Unterhaltsberechnung in D oder F betrifft mich auch.  :smily: :winkerwinker:
Viele Grüße :-)

Offline Gabrielle

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Re: Unterhalt Kind
« Antwort #4 am: 08. April 2013, 08:32:26 »
Guten Morgen ihr Lieben,

der Lebenshaltungsindex spielt für die Kindesunterhaltsberechnung keine Rolle. Es geht ausschließlich nach dem Nettoeinkommen und eventuell berücksichtigungsfähiger Abzüge. Insbesondere dann, wenn das Kind in Deutschland lebt. Unter anderem - wichtig - ist ein Gerichtsstand, sollte es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen über den Kindesunterhalt kommen, immer der Wohnort des Kindes - in dem hier geschilderten Fall dann Deutschland, da die Exfrau mit dem Kind ja in Deutschland lebt.

Lebte das Kind in Frankreich, sähe das alles ganz anders aus. Aber, das ist ja hier nicht der Fall!

Einen schönen Wochenanfang und Woche - Gabrielle

Offline egbert

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Re: Unterhalt Kind
« Antwort #5 am: 08. April 2013, 13:00:19 »
Der Kindesunterhalt richtet sich nach dem Nettoeinkommen, das man in Deutschland hätte. Dh Brutto nach deutscher Steuergesetzgebung. Alles andere ist Unfug. Sonst müsste man ja auch nur den Unterhalt nach französischem Satz bezahlen.
Übrigens ist der Kinderunterhalt in Frankreich komplett von der Steuer abzuziehen. In Deutschland müsste er vom Empfänger also wieder versteuert werden. Hier müsste dann der Freibetrag des Kindes greifen  :mad:.
Du siehst, es ist wahnsinnig. Einige Dich einfach darauf, Unterhalt wie bisher zu bezahlen.

Offline Gabrielle

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Re: Unterhalt Kind
« Antwort #6 am: 08. April 2013, 14:11:05 »
Hi Egbert,
...Der Kindesunterhalt richtet sich nach dem Nettoeinkommen, das man in Deutschland hätte...
Sag ich doch!
Stimmt, den Kindesunterhalt darf man in Frankreich abziehen. Allerdings nur in einer Höhe, die jährlich vom frz. Fin-Amt festgelegt wird. Lag im letzten Jahr bei ca. 6.600 Euro. Alles was darüber hinaus geht, ist dein Privatvergnügen. Sich zu einigen dürfte schwierig werden, denn, Tobys Exe will ja mehr Geld haben. Ich persönlich würde mir an Tobys Stelle mal ausrechnen, was für mich als Unterhalt zu Zahlender am günstigsten ist. Es gab (gibt) Fälle, da sind die Deutschen darauf verfallen, sich die Steuererklärung vorlegen zu lassen (Option, nicht die Regel). Und da geht ja auch der günstigere Betrag aus der Berechnung Abzug Kindesunterhalt hervor + die insgesamt geringere Steuer. Und alles was NETTO dem Unterhaltspflichtigen bleibt, muss er (sie) mit seinem Kind "teilen" - jedenfalls ist das in Deutschland so. Unsere Franzosen schütteln sowieso nur den Kopf, was die Abzocke Unterhaltspflichtiger in und aus Deutschland angeht.

lg Gabrielle

Offline egbert

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Re: Unterhalt Kind
« Antwort #7 am: 09. April 2013, 07:46:00 »
Also, zunächst ist es ja mal so, dass (wenn überhaupt) das französische Netto zur Berechnung herangezogen wird. Dh eventuelle spätere Steuerzahlungen müssen abgezogen werden.
Aber, andere Frage: Wieviel macht es denn laut Düsseldorfer Tabelle aus? Normalerweise sind das pro Stufe (also 100, 105, 110, 115% usw) pro Kind etwa 20-25€.
Das bedeutet bei 400 mehr netto 25€ pro Monat mehr Unterhalt. Davon sind wiederum, je nach Verdienst, 30% abzusetzen, bleiben also 17,50€. Ist ja nicht die Welt, oder?

Offline tobytweety

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Re: Unterhalt Kind
« Antwort #8 am: 15. April 2013, 11:57:47 »
Hallo ihr Lieben,

also der nette Mann vom Amt (Judendamt) meinte, dass ich nach französischen Steuerrecht zahlen muss. Ich bin ja nach Frankreich gezogen, damit ich etwas mehr Geld habe. Ich bin richtig sauer, >:D denn unser Staat ist da ja auch nicht konsequent, wenn es darum geht, dass man etwas von denen bekommen soll, dann berechnen sie dein Einkommen so, als würdest du in Deutschland leben. Wenn es aber darum geht, dass ich etwas abgegen muss, dann zählt wieder das Einkommen in Frankreich.
Meine jetztige Frau ist jetzt schwanger und das Elterngeld wird jetzt so ermittelt, als ob sie in Deutschland steurpflichtig ist, hier berechnen sie einfach ihr Einkommern neu, schön mit Lohnsteuerklasse 4, ziehen  da noch was ab und da noch was, da wird nicht das Nettoeinkommen in Frankreich zugrunde gelegt, ist schon eine Schweinerei.

 
Gruss