Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Unterhalt für Kind in Ausildung mit eigenem Wohnsitz  (Gelesen 4249 mal)

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Offline onjaanja

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Hallo zusammen,

es ist mittlerweile kurz vor Toreschluss, aber ich habe was gelesen und das könnte mir evtl. doch noch eine Steuerminderung bringen daher wäre ich froh wenn mir da kurzfristig weitergeholfen werden könnte...

Tochter ist 19 Jahre, Azubi, 400,- Euro netto Einkommen, da sie einen eigenen Wohnsitz (in D) hat hat sie lt. Deutschen unterhaltsrecht einen Anspruch auf 640,- Euro Unterhalt, d.h. die 240 Euro /Monat stocke ich daher auf.

Jetzt habe ich gelesen, dass es bei Kindern unter 21 Jahren, auch wenn sie einen eigenen Wohnsitz haben, die Möglichkeit gibt 0,5 Part bei unserer Steuererklärung anzusetzen oder aber einen Pauschalbetrag von 5.753,- Euro ... wie dieser Betrag zu stande kommt weiss ich jetzt nicht, würden 480,- Euro/Monat entsprechen...

Kann mir das jemand bestätigen die 0,5 Parts wären ja nicht schlecht...

Vielen lieben Dank.

Gruss
onjaanja

Offline Gabrielle

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Re: Unterhalt für Kind in Ausildung mit eigenem Wohnsitz
« Antwort #1 am: 27. Mai 2011, 16:35:53 »
Hallo onjaanja,
also, bei uns geht das so: Sohn studiert in München und hat dort auch seinen Wohnsitz. Die 0,5 Part abzusetzen geht aber nur, wenn das "Kind" seinen Wohnsitz auch bei euch hat, also nicht woanders und schon gar nicht in Deutschland.
Jetzt ist die Tochter aber Azubi, mit eigenem Einkommen von € 400 mtl. Die € 640 - lt. Düsseldorfer Tabelle - haben aber nur Gültigkeit für Studenten - die dürften dann, meiner Meinung nach, gar nicht "erwähnt" werden. Ich würde folgendes machen, € 240 an die Tochter überweisen und das dem frz. Finanzamt gegenüber "beweisen". Wie? Entweder durch ein Schreiben der Bank, dass mtl. € 240 überwiesen werden: Verwendungszweck bei Dauerauftrag oder monatlicher Überweisung: Alimentation. Schreiben der Bank, dass € 2.880 (für's Jahr) überwiesen wurden, Bestätigungen lassen sich die Banken aber gerne bezahlen. Dies Schreiben könnte man als Nachweis der Steuererklärung beifügen. Oder eine Kopie, falls ihr mtl. ÜW macht oder ihr macht Kopien des Kt.Auszuges und "tipp-ext" die anderen Beträge für andere Dinge weg. (So machen wir das - geht das FinA nichts an - die haben das auch noch nie bemängelt.) WICHTIG (!) wäre aber im Verw.Nachweis: "Alimentation". Das FinA möchte auch noch einen Ausdruck der neuesten Düsseldorfer Tabelle - die fügen wir auch immer jährlich bei. Bei Nichtpart-Berechnung (ohne Wohnsitz bei euch) kann man dann bis € 5.735 jährl. steuerlich geltend machen. Liegt man darüber, hat man leider Pech mit einer Berücksichtigung. Falls noch Fragen, gerne!
 
Gruß Gabrielle

Offline Gabrielle

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Re: Unterhalt für Kind in Ausildung mit eigenem Wohnsitz
« Antwort #2 am: 27. Mai 2011, 16:42:17 »
Ich vergaß, eine schriftliche Bestätigung der Tochter über xxxBetrag gezahlten Unterhalts "Im Jahr" xxxx, geht auch!


Offline Stini

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Re: Unterhalt für Kind in Ausildung mit eigenem Wohnsitz
« Antwort #3 am: 27. Mai 2011, 18:22:10 »
Hallo, das Thema hatten wir schon mal (zumindest ähnlich):

http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/parts-bei-in-deutschland-studierenden-kindern-t3133.0.html

Vielleicht hilft das ja weiter :-)

Offline onjaanja

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Re: Unterhalt für Kind in Ausildung mit eigenem Wohnsitz
« Antwort #4 am: 28. Mai 2011, 14:31:07 »
Vielen Dank für Eure Antworten...
LG