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Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Salmo am 20. Mai 2015, 12:29:57

Titel: Unterhalt Ex-Frau - Anerkennung durch Finanzamt (vor und nach der Scheidung)
Beitrag von: Salmo am 20. Mai 2015, 12:29:57
Hallo,
ich wurde Anfang Oktober 2014 geschieden. Somit gibt es ein gerichtliches Dokument damit ich die Zahlungen der letzten drei Monate beim Finanzamt geltend machen kann.
Soweit okay.

Für die Monate vor der Scheidung: Reichen hier die Nachweise im Schriftverkehr der beiden Rechtsanwälte - auf denen die Höhe des Unterhalts für die Ex-Frau aufgrund der vorläufigen Berechnung aufgeführt ist - wirklich nicht aus? Also als Nachweis für das Finazamt.

Gruß und Danke
Titel: Re: Unterhalt Ex-Frau - Anerkennung durch Finanzamt (vor und nach der Scheidung)
Beitrag von: Eric am 20. Mai 2015, 17:21:21
Du musst gar keine Belege mitschicken. Du musst es nur im Falle einer Überprüfung nachweisen können.
Titel: Re: Unterhalt Ex-Frau - Anerkennung durch Finanzamt (vor und nach der Scheidung)
Beitrag von: Salmo am 20. Mai 2015, 23:11:38
Ja okay, aber wird der Unterhalt vor der Scheidung grundsätzlich anerkannt? Mein Steuerberater meinte dass erst der Gerichtsbeschluss (offizielle Scheidung) zählt. Für die Zeit davor habe ich nur den Nachweis über die Kontoauszüge und die Einigung über die Rechtsanwälte. Gelten diese Zahlungen auch?
Titel: Re: Unterhalt Ex-Frau - Anerkennung durch Finanzamt (vor und nach der Scheidung)
Beitrag von: Salmo am 25. Mai 2015, 17:21:39
Wollte das ganze nochmal anschubsen... Kann mir keiner helfen?