Grenzgaenger Forum

Autor Thema: unter welchen Vorraussetzungen ist ein Aussendienstler Grenzgänger?  (Gelesen 7135 mal)

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Offline caro1

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ich verzweifel gerade an dem Thema, da ich einen neuen Job suche. Ich wohne in F und hätte ein Jobangebot im AD in
Deutschland im Grenzbereich ( die 45 Tageregelung würde ich wohl nicht überschreiten). Der Arbeitgeber sitzt aber
in Nordeutschland. Büroarbeit fiele auf alle Fälle täglich auch an, entweder in F oder in D, das Büro könnte ich einrichten wo ich will.
Ja und wo soll ich es nun einrichten? Ich habe gelesen, das eine Tätigkeit im Ansässigkeitsstaat (also in F) als in der Grenzzone ausgeübt
gilt. Oder braucht man ein festes Büro in D im Grenzgebiet? Oder reicht ein definiertes Gebiet innerhalb der Grenzzone aus und dann home office in
F? Oder beides?

Offline Matthias#28

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Re: unter welchen Vorraussetzungen ist ein Aussendienstler Grenzgänger?
« Antwort #1 am: 09. März 2013, 15:35:22 »
Ich kenne zwei Personen, deren Firmen sind sehr, sehr weit weg von der Grenze.
Sie wohnen im Elsass und beide haben ein "Briefkasten"-Buero im grenznahen .de.
Sie sind bis jetzt Grenzgaenger und versteuert auch so.
Ich kann nicht sagen ob das ganz legal ist, aber es funzt.
gruss Matthias

Offline Ralph

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Re: unter welchen Vorraussetzungen ist ein Aussendienstler Grenzgänger?
« Antwort #2 am: 09. März 2013, 17:52:41 »
Zunächst einmal ist das ja kein Grund zum Verzweifeln wenn man ein Jobangebot hat....da gibts ein Haufen Leute die sich darüber freuen würden.
Selbst wenn Du nicht Grenzgänger wärst oder wirst.
Es gibt mehrere Möglichkeiten einer Konstellation - theoretisch könnte die Firma auch ein Vertriebsbüro in F begründen und Dich hier anstellen. Macht aber nicht jeder AG.
Auch ein reines Homeoffice in F ist möglich (aber auch nicht unstrittig - kommt darauf an wieviel Tage in der Woche Du darin bist).
Das Büro in der Grenzzone in D ist auch möglich aber teurer für den AG und auch mit Fahrtkosten verbunden.
Geh am Besten zu einem Steuerberater der sich damit auskennt. Es gibt in diesem Thema viele Stolperstellen die unschön werden können.

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

banjo

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Re: unter welchen Vorraussetzungen ist ein Aussendienstler Grenzgänger?
« Antwort #3 am: 09. März 2013, 18:03:05 »
Schau ins DBA http://archiv.jura.uni-saarland.de/BIJUS/doppelsteuer/de.htm §13ff
Wenn Dein AG im dort definierten Grenzgebiet eine "Betriebsstätte" (muss nicht Firmenhauptsitz sein) hat und Du idR täglich an Deinen Wohnsitz in F zurückkehrst, dann ist das OK.
Wenn Dein AG keine Betriebstätte im Grenzgebiet hat und Du aber nachweisen kannst, dass Du Dich täglich dort aufhältst, dann ist das IMHO auch ok.
Eine Betriebsstätte in F darf er nicht haben.

Offline pifolog

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Re: unter welchen Vorraussetzungen ist ein Aussendienstler Grenzgänger?
« Antwort #4 am: 09. März 2013, 23:10:57 »

Hallo caro1,

dir geht es wohl um den Status Grenzgänger mit den entsprechenden steuerlichen Vorteilen.
Wo da dein Arbeitgeber seinen Sitz hat oder noch weitere Betriebsstätten unterhält, ist piepegal. Maßgebend ist nur, wo du tatsächlich arbeitest. Innerhalb der Grenzzone darf das sowohl in D als auch in F sein. Doch das allein reicht noch nicht. Du musst auch täglich die Grenze überqueren, also täglich (auch) in D arbeiten. Wenn nicht fallen solche Tage unter die „45-Tage-Regel“.
Wie Ralph schon erwähnte gibt es dazu in F Probleme mit einem 'deutschen' home-office, die letztlich ohne deinen Arbeitgeber nicht zu lösen sind. Einfacher wäre da das Büro in D einzurichten.


Offline caro1

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Re: unter welchen Vorraussetzungen ist ein Aussendienstler Grenzgänger?
« Antwort #5 am: 10. März 2013, 08:03:46 »
danke, danke, danke für die schnellen Antworten!!!
Ich verstehe es nur glaube ich immer noch nicht so ganz.
Also, ich wohne in F, besuche definierte Kunden jeden Tag im Grenzgebiet, kehre jeden Tag nach F zurück, arbeite jeden Tag ca 1 Stunde
im Büro oder home office.  Darf dieses nun in Frankreich liegen? oder muss es ein Büro in Deutschland sein? Die Firma wird sicher da keine Betriebsstätte errichten?
Da stellen die doch lieber jemand anderen ein, der nicht so Zicken macht.
Andererseits wäre es mir auch egal die Büroarbeit in einem Büro in D zu machen, es wäre nur etwas mehr Aufwand und teuerer und unbequemer ehrlich gesagt auch.
Und ich verstehe auch, wenn die Franzosen dann ein Problem mit einem deutschen home office haben.
danke nochmal

banjo

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Re: unter welchen Vorraussetzungen ist ein Aussendienstler Grenzgänger?
« Antwort #6 am: 10. März 2013, 10:49:57 »
Das Beste wird sein, der OP reicht den Antrag mal ein und wenn beide Finanzämter das absegnen, dann ist er Grenzgänger und wird in F versteuert:
http://www.fa-baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1160385/Formular_Einkommensteuer_grenzgaenger5011.pdf

Offline Dori

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Re: unter welchen Vorraussetzungen ist ein Aussendienstler Grenzgänger?
« Antwort #7 am: 10. März 2013, 11:05:55 »
Hallo Caro,

wenn du in F innerhalb der Grenzzone wohnst, kannst du daheim dein Home-Office machen.

Schau mal hier

http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/aussendienst-im-deutschen-grenzgebiet-firmenzentrale-in-frankfurt-t4511.0.html

Vielleicht beantwortet das auch einige Fragen.

Gruß Dori (die auch im AD arbeitet und einen Grenzgängerstatus hat)

Offline caro1

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Re: unter welchen Vorraussetzungen ist ein Aussendienstler Grenzgänger?
« Antwort #8 am: 10. März 2013, 20:03:07 »
nochmals danke an alle! Ich werde jetzt tatsächlich einfach das Finanzamt fragen, die müssten es ja am besten wissen.
Bin mal gespannt was die sagen
Grüße Caro