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Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: dondaniel am 22. November 2009, 13:36:35

Titel: Umzugstag = Stichtag für Steuerberechnung ?
Beitrag von: dondaniel am 22. November 2009, 13:36:35
Hallo,

offiziell bin ich seit 20.11. Mieter in F. Am 25.11.2009 melde ich mich um bsw ab in D und F und schicke die Unterlagen zum dt.Finanzamt.

Meine Frage : Ende Nov. erhalte ich das 13.Gehalt dazu, wie ist die Besteuerung zu sehen ? Kann ich mir die Lohnsteuer, die ich dann zu viel "gezahlt" habe, im nächsten Jahr zurückholen bei der Steuererklärung? Vielleicht klappt das ja noch mit dem FA und ich bekomme das Gehalt schon ausgezahlt ohne LS-Abzug ... .

lg