Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: diggix am 07. Juli 2010, 19:04:44
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Hallo,
ich plane demnächst von FR nach D zu ziehen, sobald man mir einen Job gibt. Im Rahmen der Bewerbung habe ich einige Kosten zu verbuchen z.B. Coaching (in D). Meine Frage ist, wenn ich beispielsweise ab 1.9. in D arbeitete, die Bewerbungskosten logischerweise vorher anfielen, kann ich sie dann trotzdem als Bewerbungskosten in D absetzen? Oder kann man sowas, obwohl in D gemacht auch in F absetzen? Ist es so, dass ich ab dem ersten Arbeitstag in D auch dort versteuere?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
LG
Diggix
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ab dem 1. arbeitstag versteuerst du in deutschland. werbungskosten die vorher anfielen kannst du nicht in deutschland absetzen :)
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werbungskosten die vorher anfielen kannst du nicht in deutschland absetzen :)
Dieser Aussage würde ich jetzt nicht zustimmen . Wenn Du in 2010 eine Steuererklärung in D machst kannst Du natürlich auch Kosten für die Bewerbung (mit Nachweis) geltend machen.
Ob und ab wann Du in D versteuerst hängt natürlich auch mit der Arbeitsstelle und dem Wohnort zusammen.
Gruß Ralph
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Hmm, erst mal danke für die Antworten. Aber wer hat denn nun recht?