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Autor Thema: umzug 09.2012 steuerbefreit erst seit 01.2013?  (Gelesen 5455 mal)

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Offline Old86

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umzug 09.2012 steuerbefreit erst seit 01.2013?
« am: 12. April 2013, 21:15:53 »
Hallo, ich bräucht mal Hilfe bitte....
ich bin seit 04.09.2012 in F gemeldet,
die Lohnsteuer hat mein Arbeitgeber für 2012 vollständig ans dt Finanzamt ageführt,
kann ich die Steuern von 09.-12.2012 iwie über die SE zurückbekommen?
Vielen dank im voraus

banjo

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Re: umzug 09.2012 steuerbefreit erst seit 01.2013?
« Antwort #1 am: 12. April 2013, 21:30:49 »
Hat Dein AG einen Freistellungsbescheid von zust. dt. FA? Nur dann muss er die Lohnsteuer nicht abführen. Der Bescheid kann nicht rückwirkend erteilt werden.

Offline Old86

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Re: umzug 09.2012 steuerbefreit erst seit 01.2013?
« Antwort #2 am: 13. April 2013, 01:16:46 »
Thx vielmals für die schnelle antwort. Also ich war wegen dem grenzgängerwisch Ende letzten Jahres 2 mal in Metz aber mir wurde gesagt ich solle Anfang Januar wieder kommen. Hab dann auch Anfang Januar endlich die Stempel bekommen. Die Dame beim Fa in dt sagte sei soweit alles korrekt da mein Arbeitgeber auf dem Formular das Datum des Umzugs vermerkt hat+ ab und anmeldebescheinigung der Ämter da sind+ Urkunde vom Notar usw. Kurz darauf kam post vom dt fa in der nochmals gefragt wurde seit wann ich in f wohne, ob ich'n eigenes kfz habe usw. Mit dem Gehalt vom Februar gabs dann auch die steuern von Januar zurück. Mir is jz nur nit so ganz klar wie ich das in der Steuererklärung 2012 angebe.

Offline Eliott

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Re: umzug 09.2012 steuerbefreit erst seit 01.2013?
« Antwort #3 am: 13. April 2013, 05:59:42 »
In der Steuererklärung für 2012 in D gibst du nur die Monate 01-08.2012 an.
Dann bekommst du die schon gezahlten Steuern von 09.2012 bis 12.2012 zurück.
In F machst du eine Steuererklärung von 09.2012 bis 12.2012.

Grüße

banjo

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Re: umzug 09.2012 steuerbefreit erst seit 01.2013?
« Antwort #4 am: 13. April 2013, 09:26:15 »
Du kannst es probieren wie von Eliott vorgeschlagen, vielleicht kommst Du damit durch.
Aus rechtlicher Sicht ist es eben so, dass der AG die Lohnsteuer erst dann nicht abführen muss (!), wenn das dt. FA den Freistellungsbescheid ausgestellt hat. Wenn er es vorher tut, dann ist es steuerrechtlich bedenklich. Viele AG führen die Steuer trotzdem nicht ab, was uns GG natürlich hilft. Auch bei der Verlängerung des Freistellungsbescheids (genau genommen gibt es einen neuen Bescheid) müsste der AG die Lohnsteuer wieder in D abführen, wenn der Bescheid nicht rechtzeitig vorliegt.
Im folgenden Link siehst Du, wie ein solcher Bescheid aussieht:
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/zwei-steuererklaerungen-t4247.0.html;msg23783#msg23783

Offline grenzgängerin

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Re: umzug 09.2012 steuerbefreit erst seit 01.2013?
« Antwort #5 am: 13. April 2013, 11:56:28 »
Schau mal hier:
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/abgabe-von-einkommensteuererklaerungen-fuer-das-umzugsjahr-df-t1310.0.html;msg7237#msg7237

uns gings damals ähnlich. du mußt selbst aktiv werden.
meint die grenzgängerin