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Autor Thema: Zeitpunkt Umzug nach Frankreich/Steuerberechnung  (Gelesen 43491 mal)

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Offline pifolog

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Re: Zeitpunkt Umzug nach Frankreich/Steuerberechnung
« Antwort #45 am: 10. Februar 2009, 19:14:28 »
hallo Mathis,

Deine Ausführungen finde ich ok. Bis auf einen Punkt.

So wie Du die 45-Tage-Regelung auslegst, hatte ich das auch die ganze Zeit gesehen und in einem Post noch vor ein paar Tagen geschrieben. Den Beitrag habe ich mittlerweile gelöscht, weil diese Auslegung wohl doch nicht so richtig ist.

Es gibt eine 'Verständigungsvereinbarung' seitens des Bundesfinanzministeriums. Darin wird erklärt, dass es unschädlich ist, auch an 45 Arbeitstagen nicht an seine Wohnstätte zurückzukehren.
Also keine doppelte Anrechnung wie abends keine Rückkehr und morgens keinen Start.

Nachzulesen hier: http://www.buergerdienste-saar.de/formulare/Grenzgaengerregelung.pdf
Unter B, 2., und 1. Punkt.

Aber auch danach überzeugen Deine Ausführungen zur Plausibilität immer noch.

Grüße

Offline juniemond

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Re: Zeitpunkt Umzug nach Frankreich/Steuerberechnung
« Antwort #46 am: 10. Februar 2009, 22:14:43 »
 :cool: gut gerechnet; wenn man dass so sieht hast du Recht danke für die Hilfe.

Hoffe auf einen nachsichtigen Finanzbeamten............. und Boris bin ich auch nicht.

Werde mich mal nach einer günstigen Pension umschaunen. Danke nochmal.


Offline Mathis

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Re: Zeitpunkt Umzug nach Frankreich/Steuerberechnung
« Antwort #47 am: 11. Februar 2009, 07:16:10 »
Hallo,

Es gibt eine 'Verständigungsvereinbarung' seitens des Bundesfinanzministeriums. Darin wird erklärt, dass es unschädlich ist, auch an 45 Arbeitstagen nicht an seine Wohnstätte zurückzukehren.
Also keine doppelte Anrechnung wie abends keine Rückkehr und morgens keinen Start.

Gut zu wissen, danke. Mir war die Auslegung, dass es 2 schädliche Tage sein sollen zwar schon bekannt, aber nicht verständlich. Aber... vieles was von Finanzbehörden so beschlossen wird ist nicht so verständlich (siehe z.B. die Steuer auf wegen Anlagenbetrugs nicht erhaltenen Gewinnen - aktueller Fall vor allem in Rheinland-Pfalz. Obwohl keine Gewinne vorliegen, werden doch Steuern darauf erhoben - irre).

Gruß Mathis

Offline Mathis

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Re: Zeitpunkt Umzug nach Frankreich/Steuerberechnung
« Antwort #48 am: 11. Februar 2009, 07:26:15 »
Hi Juniemond,

Werde mich mal nach einer günstigen Pension umschaunen. Danke nochmal.

Ich will Dir Deine Übernachtungen in der Nähe des Arbeitsplatzes ja nicht ausreden, das kann bei langen Arbeitstagen oder bei Schicht schon eine Riesenerleichterung sein. Pass aber auf, dass Du hinterher nicht noch in Erklärungsnot kommst, und vielleicht richtig viel Steuern nachzahlen musst. Als Tipp: hast Du evt. Verwandte oder Freunde in der Nähe der Arbeitsstelle? Vielleicht existiert ein ungenutztes Zimmer oder eine verwaiste Einliegerwohnung, die Du gegen einen kleinen Obulus gelegentlich nutzen kannst? Hast Du ein Wohnmobil, oder planst Du vielleicht eines anzuschaffen? Ein Bekannter von mir fährt öfter mit so einem Teil zur Arbeit, und wenn's mal wieder länger dauert....


Gruß Mathis

Offline juniemond

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Re: Zeitpunkt Umzug nach Frankreich/Steuerberechnung
« Antwort #49 am: 12. Februar 2009, 22:21:03 »
die Idee ist auch super...Wohnmobil hahahha
Wie ist das geregelt?
Als halber Tag weil es ja mobil ist?????

JAJA unser lieber Staat.


Offline RS2000

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Re: Zeitpunkt Umzug nach Frankreich/Steuerberechnung
« Antwort #50 am: 13. April 2009, 14:33:20 »
Hallo zusammen,

erstmal Frohe Ostern an alle :)
wollte mir heute mal meine aktuelle Steuersituation ansehen und schon mal meine Steuererklärung in D einreichen.
Bin ab 1.5.08 in F gemeldet und hab meinen Grenzgängerstatus da auch bekommen.
Wollte jetzt in D die ganz normale Steuererklärung vom 1.1. bis 30.04. machen.
Hab jetzt alles eingetragen mit den Daten von meiner Lonhsteuerbescheinigung.. ist das korrekt oder muss ich den gesamten Bruttoarbeitslohn vom Jahr 2008 eintragen? Brauch ich noch ein spezielles Formular für Grenzgänger halt damit die wissen warum ich so wenig Steuern bezahlt habe ?
Wenn ja wie heisst das Forumlar ? Trag ich die Kosten für Versicherungen nur in Höhe der 4 Monate ein oder auch aufs ganze Jahr?
Die selbe frage stellt sich mir auch bei den Fahrten zu Arbeit ? muss ich da das ganze Jahr eintragen oder nur die 4 Monate.?

Hoffe ihr wisst da mehr, Schöne Ostern

Gruss Sascha

Offline pifolog

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Re: Zeitpunkt Umzug nach Frankreich/Steuerberechnung
« Antwort #51 am: 14. April 2009, 19:13:10 »
Hallo Sascha,

die deutsche Steuererklärung kannst Du erst machen, wenn Deine französische durch ist, also nicht vor August. Weil, in D wollen sie wissen, was Du in F erklärt hast. Vorher wird da nichts bearbeitet.

Zu versteuern ist nur das Einkommen zu D-Zeiten, die Freibeträge und Pauschalen werden jedoch voll und nicht anteilig gewährt. Wie das formularmäßig aussieht, bin ich mir nicht sicher.

Wenn Du hier im Forum keine weiterführenden Antworten auf Deine konkreten Fragen erhältst, ist die Arbeitskammer in Saarbrücken die richtige Adresse. Die kennen sich ziemlich aus und machen Dir auch Deine deutsche Erklärung gratis; dafür zahlst Du schließlich Arbeitskammerbeiträge im Saarland.

Grüße