Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Christian82 am 04. September 2010, 18:02:43
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Hallo zusammen,
Wie ist denn die Steuerregelung für Überstunden, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Provisionen? :anixwissen:
In dem Probeformular steht ja: "Heures supplémentaires : revenus exonérés connus "
Heißt das ich kann die Überstunden aus meinem Jahrebrutto rausrechnen und nach abzug der sozialabgaben sepperat hier aufführen?
Gibt es so etwas auch für Provisionen?
Wie steht es mit Weihnachts und Urlaubsgeld?
Viele Grüße und Danke Christian
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zu den Überstunden habe ich etwas gefunden :)
http://frontalierslorraine.eu/site/medias/_pdfs/Actualites/Steuerbefreiung_der_von_Grenzgaenger_geleisteten_Uberstunden.pdf (http://frontalierslorraine.eu/site/medias/_pdfs/Actualites/Steuerbefreiung_der_von_Grenzgaenger_geleisteten_Uberstunden.pdf)
Leider aber nich zu Provisionen, urlaubsgeld und weihnachtsgeld :)
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Provisionen, Weihnachts- und Urlaubsgeld sind ganz normale Einkünfte die in Frankreich zu versteuern sind.
Zu Überstunden kann ich nichts sagen da ich die noch nie vergütet bekommen habe.
Gruß Ralph
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MoinMoin
also nach meinen Informationen sind Überstunden-Vergütungen steuerfrei, müssen aber hierfür separat nachgewiesen werden.
Hoffe das stimmt auch so
à+
Pero
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Hallo zusammen,
Wie ist denn die Steuerregelung für Überstunden, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Provisionen? :anixwissen:
In dem Probeformular steht ja: "Heures supplémentaires : revenus exonérés connus "
Heißt das ich kann die Überstunden aus meinem Jahrebrutto rausrechnen und nach abzug der sozialabgaben sepperat hier aufführen?
Hallo Christian,
also nach meiner Erfahrung dieses Jahr auf dem frz. FA: nicht selbst raus-rechnen, der Arbeitgeber muss diese extra bescheinigen.Und für dieses Jahr warer erstmals die Übersunden begrenzt auf 350 Stunden (Steuerfrei), Rest war zu versteuern. Laut FA kann sich dies für nächstes Jahr aber wieder ändern.
meint die grenzgängerin
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Hallo zusammen,
Wie ist denn die Steuerregelung für Überstunden, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Provisionen? :anixwissen:
In dem Probeformular steht ja: "Heures supplémentaires : revenus exonérés connus "
Heißt das ich kann die Überstunden aus meinem Jahrebrutto rausrechnen und nach abzug der sozialabgaben sepperat hier aufführen?
Hallo Christian,
also nach meiner Erfahrung dieses Jahr auf dem frz. FA: nicht selbst raus-rechnen, der Arbeitgeber muss diese extra bescheinigen.Und für dieses Jahr warer erstmals die Übersunden begrenzt auf 350 Stunden (Steuerfrei), Rest war zu versteuern. Laut FA kann sich dies für nächstes Jahr aber wieder ändern.
meint die grenzgängerin
Also ich bekomme ja bei Überstundenauszahlung immer eine 2. Abrechnung bei der Lohnabrechnung wo NUR die Überstunden und vergütung draufstehen.
aber trotzdem fließt das ganze ja im mein Gesamtbrutto ein.
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Hallo,
dann laß Dir eine Verdienstbescheinigung ausstellen wo das alles extra ausgewiesen ist.
So mach ich das immer - Dienstwagen - Sachbezüge - Sozialversicherung (+ in deinem Fall die Überstunden) , dann hast Du gegenüber dem Finanzamt auch einen Nachweis falls gewünscht.
Die Bescheinigung hab ich noch nie beigelegt und wurde auch nie verlangt.....
Gruß Ralph