Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: tomekblue am 28. April 2008, 23:01:23

Titel: Überstunden steuerfrei?
Beitrag von: tomekblue am 28. April 2008, 23:01:23
Hallo

Habe gehört das Überstunden steuerfrei auf den Lohnzetel kommen.

Frage :
a) gilt das auch für grenzgänger?
b) was zählt als überstunden (ab wieviel Stunden in Monat?)

habt ihr noch mehr Infos zu Überstunden steuerfrei

Dankeschön schon mal in foraus

Titel: Re: Überstunden steuerfrei?
Beitrag von: Zaren am 02. Mai 2008, 11:58:48
Hallo,

das wäre mir neu das Überstunden steuerfrei sind. Ab wann bei dir eine Überstunde anfängt hängt von deinem Arbeitgeber ab.

Gruss Zaren
Titel: Re: Überstunden steuerfrei?
Beitrag von: khmer am 03. Mai 2008, 22:16:02
Doch, die Info ist völlig korrekt.
Was Überstunden sind, geht aus Deinem Arbeitsvertrag / Tarifvertrag hervor.

Quelle: CDTFM, http://www.frontaliers-moselle.com/.

"Défiscalisation des heures supplémentaires à partir d'octobre 2007.

Suit à nos multiples interventions auprès du ministre du Budget, les travailleurs frontaliers bénéficient de l'exonération fiscale des heures supplémentaires effectuées à partir d'octobre 2007.

Marche à suivre:

- soit l'empoyeur délivre une attestation annuelle mentionnant le total des salaires bruts en faisant ressortir le montant total des heures supplémentaires effectuées à partir du mois d'octobre. Celles-ci sont alors à défalquer du montant des revenus bruts.

- soit, au cas où l'employeur ne d´liverait pas d'attestation annuelle, il faudra donc, à partir des fiches mensuelles de salaire, établir le brut annuel et défalquer toutes les sommes corresondant à des heures supplémentaires faites à partir du mois d'octobre."

Noch nie hat sich eine Mitgliedschaft irgendwo so gelohnt wie hier: für unglaubliche 25€/Jahr.
Die machen alles ehrenamtlich, decken damit nur die Kosten.
Was die schon erreicht haben, ist schier unglaublich: Nachzulesen in der Histoire auf der website.

A+
khmer
Titel: Re: Überstunden steuerfrei?
Beitrag von: neo57 am 09. Mai 2008, 16:13:37
Ja, die bezahlten Überstunden sind steuerlich absetzbar.
Man benötigt eine extra Bescheinigung des Arbeitgebers, ab der 39h bis max 48h durchschnittlichen Wochenarbeitszeit.
Denn normal gilt ja in D die 38,5h/Wo und 48h sind laut EU Arbeitszeitgesetz die Höchstarbeitszeit.
Das ganze gilt aber erst ab Oktober 2007, inkraft tretten des Gesetzes.
Titel: Re: Überstunden steuerfrei?
Beitrag von: Bubu am 24. Mai 2008, 22:42:39
Auch dazu hätt ich noch ne kleine Frage: Mein Mann hat in den drei Monaten je Überstunden auf dem Gehaltszettel stehen....keine Extra-Bescheinigung.

Nun ist es ja so, dass wir ja das Nettoeinkommen auf die Bescheinigung schreiben - die Überstunden bekomm ich so aber nur Brutto raus...die kann ich doch nicht einfach vom Netto abziehen?! Ich kann zwar mal pauschal 21% davon abziehen, um ein etwaiges Netto zu bekommen, aber ob das ok ist?
Vom AG bekommt er garantiert auch nur die Stunden mit dem Bruttolohn bescheinigt.

Es nutzt ja auch nichts, den gesamten Bruttobetrag um die Summe der Überstunden zu kürzen - dann stimmt ja das Netto auch nicht mehr....ich kann es ja nicht 100% korrekt ermitteln, im Jahreslohn stecken ja auch Einmalzahlungen, die ein kleines bisschen anders verbeitragt werden wie das laufende Gehalt.

Wie also deklarieren?

Titel: Re: Überstunden steuerfrei?
Beitrag von: Kleinergnomi am 29. Mai 2008, 11:14:47
@bubu

Bei Grenzgängern unterscheidet sich das Netto vom Brutto ja nur durch die Sozialversicherung und evtl. den Kammerbeitrag, also kann der Bruttobetrag der Überstunden ganz einfach berechnet werden. Einfach ausrechnen wieviel % die SV vom Brutto ausmacht und den % Betrag dann von dem Bruttobetrag der Überstunden abziehen.

Die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen sind zu brücksichtigen, denn falls über diesen verdient wird, werden Beiträge nur bis zu dieser Grenze berechnet. In der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt die Beitragsbemessungsgrenze monatlich € 3.600,00 und in der Renten- und Arbeitslosenversicherung € 5.300,00.